Wahlkreise,
bei der Wahl für die Volksvertretung zur Aufgliederung der Gesamtwählerschaft gebildete Untergliederungen des Wahlgebiets. In Deutschland bestehen 328 Wahlkreise; ihre Abgrenzung ergibt sich aus der Anlage zum Bundeswahlgesetz. Von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise soll im Interesse der Wahlrechtsgleichheit die des einzelnen Wahlkreises um nicht mehr als 25 % abweichen; bei Abweichung von mehr als einem Drittel ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen (§ 3 Bundeswahlgesetz). Nach dem Gesammelten zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag vom 1. 7. 1998 wird die Zahl der Wahlkreise ab der 15. Legislaturperiode (die voraussichtlich im Jahre 2002 beginnt) von 328 auf 299 verringert.
In Österreich ist das Bundesgebiet in räumlich geschlossene Landeswahlkreise (entsprechend den neun Ländern) geteilt. Diese sind wiederum in 43 räumlich geschlossene Regionalwahlkreise untergliedert (Art. 26 Absatz 2 B-VG in Verbindung mit §§ 2 f. Nationalrats-Wahlordnung 1992). - In der Schweiz gelten für die Wahlen in die Bundesversammlung die Kantone als Wahlkreise. Die 200 Abgeordneten des Nationalrats verteilen sich nach den Bevölkerungsanteilen auf diese Wahlkreise. Bei Kantonalwahlen bilden in der Regel die politischen Bezirke die Wahlkreise.
Universal-Lexikon. 2012.