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Wasserstraßen
Wasserstraßen,
 
oberirdische Gewässer (Flüsse, Kanäle, Seen), die als Binnenwasserstraßen, sowie Küstengewässer (einschließlich Tideflüsse, Meeresbuchten und Seekanäle), die als Seewasserstraßen dem Personen- und Güterverkehr mit Schiffen dienen. In Europa wurden die Wasserstraßen durch die Europäische Verkehrsministerkonferenz (CEMT) einheitlich nach ihrer Nutzbarkeit - ausgedrückt in der Tragfähigkeit der Schiffe (beziehungsweise Schubverbände), die sie befahren können - in neun Klassen gegliedert.
 
Recht:
 
Das Wasserstraßenrecht umfasst die Rechtssätze über Verwaltung und Benutzung der Binnen- und Seewasserstraßen; ihre Verwaltung ist in Deutschland Sache des Bundes (auch als Länderauftragsverwaltung möglich). Für den Schifffahrtsverkehr stehen die Wasserstraßen in Gemeingebrauch. Wasserstraßen stehen im Eigentum des Bundes (Bundeswasserstraßen).

Universal-Lexikon. 2012.