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Wiedergutmachungsabkommen
Wiedergutmachungs|abkommen,
 
zur Wiedergutmachung der Holocaust-Verbrechen geschlossener Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel, am 10. 9. 1952 von Bundeskanzler K. Adenauer und Ministerpräsident M. Scharett unterzeichnet, trat am 27. 3. 1953 in Kraft. Darin verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Belastung des Staates Israel durch die Aufnahme entwurzelter und mittelloser jüdischer Flüchtlinge, drei Mrd. DM bis 1965 in 14 Jahresraten in Form von Warenlieferungen und Dienstleistungen an Israel zu zahlen. Weitere 450 Mio. DM gingen an die jüdische Organisation »Conference on Jewish Material Claims against Germany«, die individuelle Interessen verfolgter Juden wahrnahm.

Universal-Lexikon. 2012.