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Belastung
Tension; Zug; Spannungszustand; Spannung; Bürde; Last; Verschuldung; Aufregung; Nervosität; Stress; Hektik

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Be|las|tung [bə'lastʊŋ], die; -, -en:
das Belastetsein:
der Kauf eines Hauses ist mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden; die Trennung der Eltern war eine große seelische Belastung für die Kinder.

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Be|lạs|tung 〈f. 20
1. Traglast, Gewicht
2. Schuld, Verpflichtung, Eintragung auf der Sollseite
3. 〈fig.〉 Sorge, Bedrückung, seel. Druck
● \Belastung eines Hauses mit Hypotheken; \Belastung eines Kontos; erbliche \Belastung ererbte, meist krankhafte Veranlagung; finanzielle \Belastung; seelische \Belastung; steuerliche \Belastung Steuern; zulässige \Belastung eines Fahrstuhls, einer Brücke

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Be|lạs|tung , die; -, -en:
1. das Belasten (1, 2, 3); das Belastetsein.
2. etw. Belastendes; belastende Sache:
die Pflege der Schwiegermutter bedeutete für sie eine starke B.
3. (Geldw.) das Belasten (4):
die B. eines Grundstücks mit einer Hypothek.

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Belastung,
 
1) Abwassertechnik: Bezeichnung für die Menge eines Wasser verschmutzenden Stoffes, die einem Gewässer in einer bestimmten Zeiteinheit zugeführt wird.
 
 2) Elektrotechnik: die von einem elektrischen Verbraucher in Anspruch genommene Ausgangsleistung einer Spannungs- oder Stromquelle (z. B. Batterie), einer Signalquelle (z. B. Mikrofon), eines Schalt- oder Übertragungsgliedes, eines elektrischen Bauelements oder Geräts (z. B. Verstärker), einer elektrischen Maschine oder Anlage, wobei eine optimale Leistungsabgabe durch Anpassung erreicht wird. Die Belastung von Elektromotoren ist die an der Motorwelle abgegebene Leistung, bei Generatoren für einphasigen Wechselstrom oder für Drehstrom die Scheinleistung, bei Gleichstromgeneratoren die an den Klemmen abgegebene Leistung.
 
In der Energieversorgungstechnik stellt die Belastung die Summe aller elektrischen Leistungen dar, die während einer Zeiteinheit von den angeschlossenen Verbrauchern aufgenommen wird. Sie lässt sich grafisch als Belastungskurve über einen Tag, Monat oder Jahr darstellen, aus der man die Zeiten höchster Belastung (Leistungsspitze) und geringsten Verbrauchs ablesen kann. In diesem Zusammenhang ist die Ermittlung der Grundlast (der während eines Tages in etwa gleich bleibende Teil der Belastung) und der Spitzenlast (die zu bestimmten Zeiten höchste Belastung am Tage) für die Energiewirtschaft von besonderer Bedeutung.
 
 3) Mechanik, Festigkeitslehre: jede durch äußere Einflüsse bewirkte Beanspruchung eines festen Körpers (z. B. durch Kräfte, Strahlung oder Wärme). Die theoretische Behandlung der auftretenden Belastung und der Belastbarkeit von Bauteilen und Konstruktionselementen findet z. B. im Maschinenbau durch die Berechnungsverfahren der technischen Mechanik statt.
 
Die Bautechnik unterscheidet (in der Statik) zwischen statischen Belastungskräften (ruhende Last) und dynamischen Kräften (Verkehrslast), die auf ein Bauwerk oder Konstruktionsteil wirken können (Lastannahme); der Untergrund eines Bauwerks wird durch die Eigenmasse der Konstruktion und die Verkehrslast beansprucht.
 
 4) Medizin, Psychologie: starke körperliche und seelische Beanspruchung durch anhaltende äußere oder innere Aktivität oder Reizeinwirkung (Muskelarbeit, Konzentrations- und Denkleistung, erbliche Belastung durch organ- oder psychopathologische Disposition, Frustration, Krankheit). Hierbei kann es zu einer allmählichen Schwächung der psychophysischen Struktur des Individuums (auch Ermüdung) und einer Verschlechterung seiner Leistungen kommen. Die Fähigkeit, Belastungen zu ertragen (Belastbarkeit), ist von individuellen (typbedingten) und situativen Momenten abhängig. Extreme Belastungen und die damit verbundenen Reaktionen werden als Stress bezeichnet. (Belastungsprüfungen)

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Be|lạs|tung, die; -, -en: 1. das Belasten (1, 2, 3), Belastetsein: An Mecklenburg-Vorpommerns Küste sank ... die Belastung durch Stickstoff ... (Woche 14. 3. 97, 57); 2. (Geldw.) das Belasten (4): die B. eines Grundstücks mit einer Hypothek; die B. eines Kontos (Eintrag im Soll); außergewöhnliche -en (Steuerw.; auf rechtlichen od. sittlichen Verpflichtungen beruhende Ausgaben, die in gewissem Umfang steuerlich absetzbar sind).

Universal-Lexikon. 2012.