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Hẹr|ren|haus 〈n. 12u〉
1. Gutshaus
2. Erste Kammer des ehem. preuß. Landtags
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Hẹr|ren|haus, das:
1. herrschaftliches Wohnhaus auf einem Gut od. großen Besitztum.
2. (früher) erste Kammer des preußischen Landtags u. des österreichischen Reichsrats.
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Herrenhaus
1) besonders bei den ehemaligen Rittergütern Bezeichnung für das Gutshaus.
2) bis 1918 Bezeichnung der 1. Kammer des preußischen Landtags (seit 1855), des österreichischen (1861-65) und des österreich-ungarischen Reichsrats (seit 1867).
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Hẹr|ren|haus, das: 1. herrschaftliches Wohnhaus auf einem Gut od. großen Besitztum: Dann setzte ich mich auf eine Bank im Garten und sah unser altes Haus an, ... ein einfaches lang gestrecktes H. im Fachbau (Fallada, Herr 212); In den stattlichen Herrenhäusern wohnten im 17. und 18. Jahrhundert reiche Amsterdamer Kaufleute (a & r 2, 1997, 70). 2. (früher) erste Kammer des preußischen Landtags u. des österreichischen Reichsrats.
Universal-Lexikon. 2012.