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Zwischenerzeugnissteuer
Zwischen|erzeugnissteuer,
 
durch das Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen vom 21. 12. 1992 eingeführte Verbrauchsteuerteuer auf bestimmte alkoholische Getränke, die nicht dem Wein, dem Schaumwein oder dem Bier zuzurechnen sind und die zuvor im Rahmen des Branntweinsteuerrechts besteuert wurden. Typische derartige »Zwischenerzeugnisse« sind z. B. Sherry, Portwein und Madeira. Das Aufkommen betrug (2001) 31 Mio.. - In Österreich besteht auch eine Zwischenerzeugnissteuer, die auf die Harmonisierung der Verbrauchsteuern in der EU zurückgeht.

Universal-Lexikon. 2012.