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ar|mie|ren 〈V. tr.; hat〉
1. ausrüsten
2. bewaffnen, mit Stahleinlagen ausrüsten, bewehren
[<lat. armare „bewaffnen“]
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1. (Militär veraltet) mit Waffen ausrüsten od. bestücken:
ein Heer a.;
eine Festung [mit Kanonen] a.
2.
a) (Bauw., Technik) mit einer [verstärkenden] Ein-, Auflage, Umkleidung versehen;
b) (Technik) mit Armaturen versehen.
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armieren
[französisch, zu lateinisch arma »Waffen, Kriegsgerät«],
1) Bautechnik: Baustahl (z. B. Rundstahl) in Beton v. a. zur Aufnahme der Zugkräfte einbringen.
2) Militärgeschichte: alte militärische Bezeichnung für: ständige Befestigungsanlagen durch das Ausrüsten mit Waffen und Munition in den Verteidigungszustand versetzen; auch: ein Kriegsschiff bewaffnen.
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ar|mie|ren <sw. V.; hat [frz. armer < lat. armare = bewaffnen, zu: arma = Geräte; Waffen]: 1. (Milit. veraltet) mit Waffen ausrüsten od. bestücken: ein Heer a.; eine Festung [mit Kanonen] a.; die ... Söhne des Pfauenthrones, die, nur unzureichend mit altmodischen Trommelrevolvern armiert, kaum Gegenwehr leisten konnten (Prodöhl, Tod 47). 2. a) (Bauw., Technik) mit einer [verstärkenden] Ein-, Auflage, Umkleidung versehen: armierter (mit einer Einlage aus Eisen, Stahl versehener) Beton; ein armiertes (mit einer Schutzschicht aus gewickeltem Draht od. Metallband versehenes) Kabel; b) (Technik) mit Armaturen versehen.
Universal-Lexikon. 2012.