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Munition
Gewehrkugel; Kugel; Geschoss; Projektil; Patrone

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Mu|ni|ti|on [muni'ts̮i̯o:n], die; -, -en:
Material zum Schießen für Gewehre, Kanonen usw.:
die Soldaten werden mit Munition versorgt.
Syn.: blaue Bohnen (scherzh. veraltend), Geschosse <Plural>, Granaten <Plural>, Kugeln <Plural>, Patronen <Plural>, Schrot, Schuss <Plural>.

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Mu|ni|ti|on 〈f. 20; unz.〉
1. Schießbedarf für Feuerwaffen (Geschosse, Sprengladungen, Bomben, Raketen usw.)
2. 〈fig.〉 Argumente, die sich gegen eine Person, eine Sache verwenden lassen
● seinen Kritikern \Munition liefern 〈fig.〉 [frz., urspr. munition (de guerre) „Kriegsmaterial“ <lat. munitio „Befestigung, Schanze“]

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Mu|ni|ti|on , die; -, -en [frz. munition (de guerre) < lat. munitio = Befestigung, Schanzwerk, zu: munire = aufmauern; befestigen, verschanzen]:
aus Schießpulver, Geschossen, Sprengladungen o. Ä. bestehendes Schießmaterial für Feuerwaffen, Bomben o. Ä.:
scharfe M.;
seine M. verschossen haben;
Ü seinen Kritikern M. liefern.

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Munition
 
[französisch, von lateinisch munitio »Befestigung«, »Schanzwerk«] die, -/-en, Sammelbezeichnung im engeren Sinn für das gesamte Schießmaterial für Feuerwaffen, bestehend aus Geschossen und deren Treibladungen (Patronen/Granatpatronen; getrennte Munition), Zünd- und Leuchtsätzen; im weiteren Sinn auch für Bomben, Handgranaten, Minen, Gefechtsköpfe von Raketenwaffen und Sprengladungen von Torpedos und Sprengbooten. - Nach der Legaldefinition des § 2 Waffengesetzes vom 19. 9. 1972 in der Fassung vom 8. 3. 1976: 1) Hülsen mit Ladungen, die das Geschoss enthalten (Patronenmunition); 2) Hülsen mit Ladungen ohne Geschoss (Kartuschenmunition); 3) Patronenmunition, bei der das Geschoss einen pyrotechnischen Satz enthält (pyrotechnische Munition); der pyrotechnischen Munition stehen Geschosse mit Ladungen, die nach dem Abschuss durch die mitgeführte Ladung angetrieben werden (Raketenmunition), gleich. Hülsenlose Treibladungen sind der Munition gleichgestellt, wenn sie eine den Innenmaßen der Schusswaffe angepasste Form haben.
 
Bei der Patronenmunition (patronierte Munition) sind das Geschoss beziehungsweise die Granate und die Hülse mit der Treibladung zu einem Ganzen verbunden, wobei der vordere Hülsenmund in das Geschoss eingepresst ist. Patronenmunition für Hand- und Faustfeuerwaffen, Maschinengewehre und -kanonen hat am Bodenende der aus Messing oder Stahl gefertigten Hülse die Zündpille, die beim Auftreffen des Schlagbolzens die Treibladung entzündet. Bei hülsenloser Munition hat die Treibladung eine den Innenabmessungen der Schusswaffe angepasste Form zum Antrieb von Geschossen. Munition für Geschütze größeren Kalibers hat anstelle der Zündpille die für elektrische Zündung oder Schlagbolzenzündung eingerichtete Zündschraube. Bei der getrennten Munition (Kartuschenmunition) ist das Geschoss nicht mit der Treibladung verbunden; erst durch das Laden werden beide Teile zu einem Schuss zusammengefügt. Dadurch kann die Masse der Treibladung so dosiert werden, dass nur die unbedingt notwendige Energie im Rohr entsteht, was die Lebensdauer des Rohres erhöht. Getrennte Munition wird von Geschützen mit einem Kaliber von über 120 mm verschossen.
 

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Mu|ni|ti|on, die; -, -en [frz. munition (de guerre) < lat. munitio = Befestigung, Schanzwerk, zu: munire = aufmauern; befestigen, verschanzen]: aus Geschossen, Sprengladungen, Zünd- u. Leuchtsätzen bestehendes Schießmaterial für Feuerwaffen sowie Handgranaten, Bomben, Sprengladungen von Raketen, Minen u. pyrotechnische Signalmittel: scharfe M.; kaum noch, nicht genug M. haben; seine M. verschossen haben; Ü Sanktionen schaden nicht nur der schwarzen Bevölkerung, sondern sie sind geradezu M. für die weißen Rechtsextremisten (NZZ 21. 12. 86, 25); seinen Kritikern M. liefern.

Universal-Lexikon. 2012.