* * *
ex|e|ku|tie|ren 〈V. tr.; hat〉
1. vollziehen, ausführen, vollstrecken (Urteil)
2. hinrichten (Person)
3. 〈österr. a.〉 einziehen, pfänden
[<Exekution u. frz. exécuter „ausführen, vollziehen, hinrichten“]
* * *
1.
a) hinrichten:
jmdn. e.;
b) (Rechtsspr. veraltet) (einem Urteil entsprechend) bestrafen.
2. (bildungsspr.) ausüben, vollziehen, durchführen:
ein strenges Ritual e.
3. (österr. Amtsspr.) (jmdn.) pfänden:
er wurde wegen seiner Steuerschulden exekutiert.
* * *
exekutieren,
jemanden hinrichten oder (einem Urteil entsprechend) bestrafen.
* * *
exe|ku|tie|ren <sw. V.; hat [zu ↑Exekution]: 1. a) hinrichten: ... sollen 50 Menschen seit der Aufdeckung des Putschversuchs exekutiert worden sein (MM 24./25. 1. 70, 20); Sie werden Donnerstag exekutiert. Sie haben noch Zeit, Ihren letzten Willen niederzuschreiben (Saarbr. Zeitung 11. 7. 80, 1); b) (Rechtsspr. veraltet) (einem Urteil entsprechend) bestrafen. 2. (bildungsspr.) ausüben, vollziehen, durchführen: ein strenges Ritual e.; er versteht was von den Medien, und er kann etwas e. (profil 17, 1979, 28); Genf ist offensichtlich die Aufgabe zugefallen, die Fusion zu e. (CCI 1, 1986, 43). 3. (österr. Amtsspr.) (jmdn.) pfänden: er wurde wegen seiner Steuerschulden exekutiert.
Universal-Lexikon. 2012.