Akademik

vollziehen
vollstrecken; verhängen; nachkommen; vollbringen; entsprechen; erfüllen; absolvieren; ableisten; durchführen; exekutieren

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voll|zie|hen [fɔl'ts̮i:ən], vollzog, vollzogen:
1. <tr.; hat
a) in die Tat umsetzen, ausführen:
eine Trennung vollziehen; eine [Amts]handlung vollziehen; mit der standesamtlichen Trauung ist die Ehe rechtlich vollzogen (ist sie rechtsgültig).
Syn.: abwickeln, durchführen, 1 durchziehen (ugs.), erledigen, ins Werk setzen (geh.), machen, realisieren, verrichten, verwirklichen, vollstrecken.
b) die Anweisungen, Erfordernisse o. Ä., die den Inhalt von etwas ausmachen, erfüllen, verwirklichen:
einen Auftrag, Befehl vollziehen; [an jmdm.] ein Urteil vollziehen (vollstrecken).
Syn.: ausführen, erledigen, verrichten, vollstrecken.
2. <+ sich> nach und nach vor sich gehen, ablaufen:
dieser Vorgang vollzieht sich sehr langsam; in ihr vollzog sich ein Wandel; diese Entwicklung war bereits im 9. Jahrhundert vollzogen.
Syn.: eintreten, sich ereignen, erfolgen, geschehen, kommen, passieren, stattfinden, über die Bühne gehen, vonstattengehen, vorgehen, sich zutragen.

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voll|zie|hen 〈V. tr. 287; hatvollstrecken, durchführen, leisten, in die Tat umsetzen ● eine Strafe, ein Urteil \vollziehen; mit der Trauung auf dem Standesamt ist die Ehe rechtlich vollzogen; \vollziehende Gewalt ausübende Gewalt, Exekutive; →a. gesetzgebend, richterlich

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voll|zie|hen <unr. V.; hat [mhd. vollziehen, ahd. follaziohan]:
1.
a) verwirklichen, in die Tat umsetzen, ausführen:
eine [Amts]handlung v.;
eine Trennung v.;
die Unterschrift v. (leisten);
mit der standesamtlichen Trauung ist die Ehe rechtlich vollzogen (ist sie rechtsgültig);
b) die Anweisungen, Erfordernisse o. Ä., die den Inhalt von etw. ausmachen, erfüllen, verwirklichen:
einen Auftrag, Befehl v.;
[an jmdm.] ein Urteil v. (Rechtsspr.; vollstrecken);
die vollziehende Gewalt (Exekutive).
2. <v. + sich> ablaufen, nach u. nach geschehen, vor sich gehen:
ein Vorgang, der sich gesetzmäßig vollzieht;
in ihr vollzog sich ein Wandel.

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voll|zie|hen <unr. V.; hat [mhd. vollziehen, ahd. follaziohan]: 1. a) verwirklichen, in die Tat umsetzen, ausführen: als Schlusseffekt vollzieht Paulinchen ... an der Spitze ihrer feinen Stiefmama den weitaus tiefsten Knicks (A. Kolb, Daphne 79); eine [Amts]handlung v.; eine Trennung v.; ich konnte damals nicht wissen, ... dass ich einmal den Bruch mit einem System v. würde, an das ich von Kind an geglaubt hatte (Leonhard, Revolution 10); die Unterschrift v. (leisten); mit der standesamtlichen Trauung ist die Ehe rechtlich vollzogen (ist sie rechtsgültig); b) die Anweisungen, Erfordernisse o. Ä., die den Inhalt von etw. ausmachen, erfüllen, verwirklichen: einen Auftrag, Befehl v.; [an jmdm.] ein Urteil v. (Rechtsspr.; vollstrecken); die vollziehende Gewalt (Exekutive). 2. <v. + sich> ablaufen, nach u. nach geschehen, vor sich gehen: ein Vorgang, der sich gesetzmäßig vollzieht; in ihr vollzog sich ein Wandel; Gibt es schon irgendwelche Richtlinien, wie sich die Auflösung der Komintern organisatorisch v. wird (Leonhard, Revolution 209); Eine unübersehbare Umwälzung hat sich vollzogen (Nigg, Wiederkehr 192); Ihr Abschied von Schwester Vulgentia ... vollzog sich unter so heißen Tränen, dass sie mit verquollenen Augen auf die alte Cilly zuschritt (A. Kolb, Daphne 113).

Universal-Lexikon. 2012.