Akademik

bilateral
zweiseitig; beidseitig; zwei Staaten betreffend; zwischen zwei Staaten; zwischenstaatlich

* * *

bi|la|te|ral 〈Adj.〉 zweiseitig (Vertrag) [<lat. bis „doppelt“ + latus „Seite“]

* * *

bi|la|te|ral [auch: …'ra:l ] <Adj.> [aus lat. bi- = zwei u. lateral] (bes. Politik, Fachspr.):
zweiseitig, von zwei Seiten ausgehend, zwei Seiten betreffend:
-e Verträge, Gespräche;
b. zusammenarbeiten.

* * *

bilateral
 
[lateinisch], Politik: zweiseitig, von zwei Seiten ausgehend, zwei Seiten betreffend (z. B. Abkommen, Verträge); Gegensatz: multilateral.

* * *

bi|la|te|ral [auch: 'bi:-] <Adj.> [aus lat. bi- = zwei u. ↑lateral]: 1. (bes. Politik, Fachspr.): zweiseitig, von zwei Seiten ausgehend, zwei Seiten betreffend: -e Verträge, Gespräche; ... soll eine -e Expertenkommission eingesetzt werden (Badische Zeitung 12. 5. 84, 6); b. zusammenarbeiten. 2. (Biol.) bilateralsymmetrisch.

Universal-Lexikon. 2012.