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zweiseitig, von zwei Seiten ausgehend, zwei Seiten betreffend:
-e Verträge, Gespräche;
b. zusammenarbeiten.
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bilateral
[lateinisch], Politik: zweiseitig, von zwei Seiten ausgehend, zwei Seiten betreffend (z. B. Abkommen, Verträge); Gegensatz: multilateral.
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bi|la|te|ral [auch: 'bi:-] <Adj.> [aus lat. bi- = zwei u. ↑lateral]: 1. (bes. Politik, Fachspr.): zweiseitig, von zwei Seiten ausgehend, zwei Seiten betreffend: -e Verträge, Gespräche; ... soll eine -e Expertenkommission eingesetzt werden (Badische Zeitung 12. 5. 84, 6); b. zusammenarbeiten. 2. (Biol.) bilateralsymmetrisch.
Universal-Lexikon. 2012.