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Li|be|ra|li|sie|rung 〈f. 20〉 das Liberalisieren
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Li|be|ra|li|sie|rung, die; -, -en:
die L. des Sexualstrafrechts.
die L. des Handels mit den USA.
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Liberalisierung,
1) allgemein: Befreiung von einschränkenden Vorschriften.
2) Wirtschaftspolitik: Aufhebung beziehungsweise Reduzierung dirigistischer Eingriffe in einen freien Austausch von Gütern und Produktionsfaktoren, im Rahmen angebotsorientierter Wirtschaftspolitik auch als Deregulierung bezeichnet; bezogen auf den Außenwirtschaftsverkehr der systematische Abbau von Handelshemmnissen (Zölle, Kontingente) und Kapitalverkehrsbehinderungen (Devisenbewirtschaftung).
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Li|be|ra|li|sie|rung, die; -, -en: 1. das Liberalisieren (1): man strebt eine L. des Sexualstrafrechts an. 2. das Liberalisieren (2): die L. des Handels mit den USA.
Universal-Lexikon. 2012.