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Part|ner|schaft ['partnɐʃaft], die; -, -en:1. Verhältnis von Partnern (1) (in Bezug auf eine gemeinsame Unternehmung o. Ä.):
eine strategische, enge, transatlantische, deutsch-französische Partnerschaft; eine Partnerschaft eingehen, besiegeln, vereinbaren; die Partnerschaft mit Russland; eine verantwortungsvolle Partnerschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; die Partnerschaft zwischen Unternehmen fördern.
2. Verhältnis der Partner (2) zueinander:
wenn es in der Partnerschaft Probleme gibt; in einer glücklichen Partnerschaft leben.
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Pạrt|ner|schaft 〈f. 20〉
1. das Partnersein
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Pạrt|ner|schaft, die; -, -en:
das Partnersein:
eine Partnerschaft eingehen, besiegeln, vereinbaren;
eingetragene P. (rechtlich anerkannte u. institutionalisierte Beziehung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern od. Partnerinnen).
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I Pạrtnerschaft,
Soziologie: Prinzip des vertrauensvollen Zusammenwirkens zwischen Personen, Organisationen oder auch Staaten, die ihre Ziele nur gemeinsam unter gegenseitiger Kompromissbereitschaft, auch unter Einsatz entsprechender institutionalisierter Konflikt- und Kompromissregelung erreichen können (z. B. Sicherheitspartnerschaft, Sozialpartnerschaft).
II
Partnerschaft,
Sexualkunde: eine Beziehung zwischen gleichberechtigten Partnern, die Gemeinsames unternehmen oder planen. Eine Partnerschaft muss keineswegs immer nur zwischen einem Mann und einer Frau beziehungsweise zwischen einem Jungen und einem Mädchen bestehen und mit entsprechenden sexuellen Kontakten verbunden sein; man kann auch jemanden vom selben Geschlecht mögen oder einfach eng befreundet sein, viele Interessen miteinander teilen, etliche Dinge gemeinsam unternehmen und auf diese Weise eine Partnerschaft führen. Wenn man sich längere Zeit so stark zu jemandem hingezogen fühlt, dass man gerne langfristig mit diesem Menschen zusammenbleiben, eventuell auch zusammen wohnen möchte, sollte man gemeinsam versuchen, bestimmte Fragen zu klären, so z. B., ob man dem Partner vertraut, mit seinen »Schwächen« leben kann, nicht zu abhängig von ihm ist, aber auch sich selbst durch den anderen nicht zu sehr gebunden fühlt, ob man sich zutraut, ihm bei größeren Problemen (z. B. in der Familie, in der Schule, im Beruf oder bei Arbeitslosigkeit) beizustehen oder einmal eine »Durststrecke« in der Beziehung zu überstehen. Ist man sich in all diesen wichtigen Punkten einig, gelingt es oft auch viel leichter, eventuelle Widerstände bei den Eltern auszuräumen und die Partnerschaft so noch besser zu festigen. - Im übertragenen Sinn meint Partnerschaft das vertrauensvolle Zusammenwirken, etwa zwischen Menschen, die z. B. gemeinsam ein Geschäft oder Ähnliches führen, auch zwischen Organisationen oder zwischen Staaten, um gemeinsam bestimmte Ziele zu verwirklichen.
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Pạrt|ner|schaft, die; -, -en: das Partnersein.
Universal-Lexikon. 2012.