Akademik

Unternehmen
Unternehmung; Ansinnen; Streben; Projekt; Vorhaben; Unterfangen; Betrieb; Firma

* * *

un|ter|neh|men [ʊntɐ'ne:mən], unternimmt, unternahm, unternommen:
a) <tr.; hat etwas, was bestimmte Handlungen, Aktivitäten o. Ä. erfordert, in die Tat umsetzen, ins Werk setzen; Maßnahmen ergreifen:
wir unternahmen einen letzten Versuch, sie umzustimmen; einen Ausflug unternehmen; etwas gegen die Missstände unternehmen.
Syn.: machen, tun.
b) <itr.; hat sich irgendwohin begeben und etwas tun, was Spaß, Freude o. Ä. macht:
sie haben viel zusammen unternommen; was unternehmen wir heute Abend?
Syn.: machen, tun.

* * *

ụn|ter||neh|men 〈V. tr. 187; hatunter den Armen stützen, unterhaken ● wir haben die Verletzte untergenommen
————————
un|ter|neh|men 〈V. tr. 187; hatmachen, tun, in die Wege leiten, Maßnahmen ergreifen ● man muss doch etwas (dagegen) \unternehmen!; was wollen wir heute \unternehmen?; hast du schon etwas unternommen?; eine Reise, einen Spaziergang \unternehmen; er will Schritte \unternehmen, um die Angelegenheit aufzuklären 〈fig.〉

* * *

1ụn|ter|neh|men <st. V.; hat (ugs.):
unter den Arm nehmen:
er hat das Kind untergenommen.
2un|ter|neh|men <st. V.; hat [mhd. undernemen]:
1.
a) etw., was bestimmte Handlungen, Aktivitäten o. Ä. erfordert, in die Tat umsetzen, durchführen:
einen Ausflug, eine Fahrt u.;
b) sich irgendwohin begeben u. etw. tun, was Spaß, Freude o. Ä. macht:
etwas, viel zusammen u.
2. Maßnahmen ergreifen; handelnd eingreifen:
etwas gegen die Missstände u.;
den Versuch u., jmdm. zu helfen.

* * *

Unternehmen,
 
Unternehmung, im weiteren Sinn jede Veranstaltung, der ein gewisses Risiko anhaftet, im engeren Sinn eine dauerhafte organisatorische Einheit, in der wirtschaftliche Aufgaben (Produktion von Sachgütern, Bereitstellung von Dienstleistungen) zum Zweck der Erfolgserzielung (z. B. Gewinn- oder Rentabilitätsstreben) erfüllt werden.
 
In der Betriebswirtschaftslehre wird der Begriff Unternehmen unterschiedlich und ohne einheitlicher Abgrenzung zum Begriff Betrieb gebraucht, umgangssprachlich werden beide Begriffe in der Regel synonym verwendet. Nach E. Gutenberg ist ein Betrieb gekennzeichnet durch die Kombination von Produktionsfaktoren (Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe) unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips bei Wahrung des finanziellen Gleichgewichts, ein Unternehmen darüber hinaus durch das Autonomie-, das erwerbswirtschaftliche Prinzip und durch Privateigentum. Danach ist Betrieb ein systemunabhängiger Begriff, während das Unternehmen als soziale, rechtliche und wirtschaftliche Einheit von Betrieben nur in einer Marktwirtschaft denkbar ist.
 
Rechtswissenschaft:
 
Juristisch gesehen ist das Unternehmen kein selbstständiges Rechtssubjekt. Adressat der Gesetze und Normen (v. a. im Kündigungsschutz- und Betriebsverfassungsrecht sowie in den Mitbestimmungsgesetzen) ist immer der Träger des Unternehmens. Bei Veräußerung kann das ganze Unternehmen Gegenstand des Kaufvertrags sein und schließt so den immateriellen Firmenwert mit ein; die Erfüllung des Kaufvertrags erfolgt im Wege der Einzelübertragung. Die Haftung für Verbindlichkeiten ist nach BGB gesondert zu regeln, das HGB schließt aber die Schuldenübernahme für vollkaufmännische Unternehmen mit ein. Steuerrechtlich sind Kapitalgesellschaften immer selbstständige Steuersubjekte, bei Personengesellschaften sind je nach Steuerart entweder das Unternehmen oder die Gesellschafter steuerpflichtig.
 
Klassifikationen:
 
Unternehmen lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien klassifzieren. Umsatz, Zahl der Beschäftigten oder Höhe des Unternehmensvermögens (Bilanzsumme) führen zur Unterscheidung in Kleinunternehmen, mittelständische Unternehmen und Großunternehmen, die auch auf das Ausmaß der Unternehmenskonzentration und die optimale Unternehmensgröße hinweist. Aus der Größe des Betätigungsfelds folgt eine Einteilung in regionale, nationale und multinationale Unternehmen; darüber hinaus werden Unternehmen nach Wirtschaftssektoren, Wirtschaftszweigen beziehungsweise Branchen und v. a. ihrer Rechtsform (Unternehmensform) unterschieden. Den privaten Unternehmen werden solche im alleinigen Eigentum oder unter maßgeblicher Beteiligung eines öffentlichen Gemeinwesens (öffentliche Unternehmen, gemischtwirtschaftliches Unternehmen) gegenübergestellt. Besondere Bedeutung haben verschiedene Formen von Unternehmenszusammenschlüssen (z. B. Unternehmenskooperation, Unternehmenskonzentration).
 
Unternehmenstheorien:
 
Die klassische Auffassung der Wirtschaftswissenschaft betrachtet das Unternehmen als gewinnmaximierende Einheit, wobei die Betriebswirtschaftslehre die Organisation der Leistungserstellung in Unternehmen betrachtet, die Volkswirtschaftslehre die Unternehmen im Unterschied zum konsumierenden privaten Haushalt in ihrer Funktion als Güterproduzenten beschreibt. Verhaltenswissenschaftlich orientierte Unternehmenstheorien ersetzen die Gewinnmaximierung durch Anspruchsanpassungs- oder Anreiz-Beitrags-Theorien. Systemtheoretische Ansätze sehen das Unternehmen als ein ganzheitliches, äußerst komplexes, offenes, produktives, soziales System, das sich durch Regel- und Steuerungsmechanismen an die Umwelt anpasst. In der Organisationslehre wird das Unternehmen als Koalition von Arbeitnehmern, Lieferanten, Kunden, Staat und Kapitalgebern gesehen. Eine Möglichkeit zur Erklärung der Existenz, Größe und Funktionsweise von Unternehmen liefert der Transaktionskostenansatz von R. H. Coase: Ein Gut kann danach entweder durch das vertragliche Zusammenwirken mehrerer wirtschaftlich selbstständiger Individuen über die Institution des Marktes mit dem Koordinationsmechanismus Preis oder unter einheitlicher Leitung durch Arbeitnehmer in der Institution Unternehmen produziert werden. Unternehmen entstehen beziehungsweise vergrößern sich, wenn die Transaktionskosten der Koordination über den Markt höher sind als die Organisationskosten der Koordination in Unternehmen. Die Transaktionskosten werden so auch zum Bestimmungsgrund für die optimale Unternehmensgröße.
 
Neben den Entscheidungen über Unternehmensform und Standort ist der wirtschaftliche Prozess in Unternehmen durch zahlreiche weitere Entscheidungen und Handlungsabläufe gekennzeichnet, bei denen sich Unternehmen an Zielen beziehungsweise Zielsystemen orientieren (Unternehmensziele) und zunehmend Überlegungen über Unternehmensethik, Unternehmensleitbild, Unternehmenskultur eine Rolle spielen. Die Lenkung des Wirtschaftsprozesses ist Aufgabe des Managements beziehungsweise der Unternehmer. Gegenstand des Wirtschaftens ist der Leistungsprozess (Beschaffung, Produktion und Absatz von Gütern), dem in einer Geldwirtschaft entsprechende Finanzprozesse (Finanzierung) gegenüberstehen. Der Dokumentation des Wirtschaftsprozesses in Unternehmen dient das Rechnungswesen.
 
Literatur:
 
H. u. R. Albach: Das U. als Institution (1989);
 G. Strasser: Zur Evolution von Unternehmungen (1991);
 
Neuere U.-Theorie. Informationsmonopole - Risikomanagement - hierarch. Planung, hg. v. W. Schüler u. H. Albach (1993);
 C. Schreiter: Evolution u. Wettbewerb von Organisationsstrukturen (1994);
 R. Wagner: Die Grenzen der Unternehmung (1994);
 
Moderne Theorie der Unternehmung, Beitrr. v. S. G. Schoppe u. a. (1995);
 R. M. Cyert u. J. G. March: Eine verhaltenswiss. Theorie der Unternehmung (a. d. Engl., 21995);
 G. Krause: Die Unternehmung u. ihre Märkte (1996).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Unternehmen: Unternehmensgründung
 

* * *

Un|ter|neh|men, das; -s, -: 1. etw., was unternommen (1 a) wird; Vorhaben: ein gewagtes, schwieriges, aussichtsloses U.; der Flug ist ein risikoreiches U.; das U. gelang, scheiterte, misslang; Wenig Gefallen an dem Werk, das mir zu zerfließen scheint. Gewiss ist es ein originelles U., aber ich bezweifle, ob meine Kräfte reichen (Reich-Ranicki, Th. Mann 86); ein U. durchführen, aufgeben; viele Soldaten sind bei diesem U. (bei dieser militärischen Operation) ums Leben gekommen. 2. [aus mehreren Werken, Filialen o. Ä. bestehender] Betrieb (im Hinblick auf seine wirtschaftliche Einheit): ein finanzstarkes, kleines, mittleres, privates U.; Die allerfixesten U. haben schon begriffen, dass man aus dem Umweltschutz ein neues Geschäft machen und ihn dabei unterlaufen kann (Gruhl, Planet 134); ein U. gründen, aufbauen, leiten, finanzieren, liquidieren.

Universal-Lexikon. 2012.