Akademik

kollektiv
gemeinschaftlich; gruppenweise; zusammen

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Kol|lek|tiv [kɔlɛk'ti:f], das; -s, -e auch: -s:
durch gemeinsame, besonders berufliche Interessen und Aufgaben miteinander verbundene Gruppe von Menschen:
in einem Kollektiv leben, arbeiten; die Bauern schlossen sich zu einem Kollektiv zusammen.
Syn.: Genossenschaft, Team.
Zus.: Autorenkollektiv, Künstlerkollektiv.

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kol|lek|tiv 〈Adj.〉
1. gemeinsam, gemeinschaftlich, geschlossen
2. umfassend
[<lat. collectivus „angesammelt“; zu colligere „sammeln“]

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kol|lek|tiv <Adj.> [lat. collectivus = angesammelt]:
a) gemeinschaftlich:
eine -e Lebens-, Wohnform, Wirtschaft;
-es Handeln, Misstrauen;
das -e Gedächtnis (einer Gruppe unterstellte, für alle Mitglieder geltende Gedächtnisleistung);
b) alle Beteiligten betreffend, erfassend; umfassend:
-e Interessen.

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Kollektiv
 
das, -s/-e,  
 1) allgemein: Gruppe, in der Menschen in einer Gemeinschaft zusammenleben; Arbeitsgruppe; Team.
 
 2) Physik: eine Gesamtheit von Teilchen, die in bestimmter Weise miteinander korreliert sind.
 
 3) Politik: Arbeits- oder Interessengemeinschaft, besonders im Sinne des Kollektivismus, als Grundbegriff der kommunistischen Gesellschaftstheorie Bezeichnung für eine gemeinsam tätige Gruppe zur Erledigung einer bestimmten Arbeit oder Aufgabe (z. B. Arbeitskollektiv), in der die gemeinsamen (sozialistischen) Interessen die Beziehungen untereinander bestimmen sollten. Nach der marxistisch-leninistischen Ideologie sollte jedes Mitglied des Kollektivs eine »höhere soziale Qualität« sowie ein den »sozialistischen Produktionsverhältnissen« adäquates »gesellschaftliches Bewusstsein« entwickeln, wobei die einzelnen Mitglieder auch der Kontrolle und mitunter dem Zwang des Kollektivs unterworfen waren (Kollektiverziehung). Ziel sollte die Übereinstimmung der grundlegenden Interessen des Einzelnen mit denen der Gesellschaft sein. Das sozialistische Kollektiv (als Brigade im sozialistischen Wettbewerb, Kollektiv der sozialistischen Arbeit [seit 1962 staatliche Auszeichnung der DDR]) sollte sowohl ökonomische Leistungen erbringen als auch eine neue Form des Zusammenlebens (»sozialistische Gemeinschaft«) ermöglichen.

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Kol|lek|tiv, das; -s, -e auch: -s [2: russ. kollektiv]: 1. a) Gruppe, in der Menschen in einer Gemeinschaft zusammenleben: Den Behörden gegenüber tritt die Gruppe (= Jugendliche u. Bewährungshelfer) als K. auf (Ossowski, Bewährung 10); Er wollte einer sein unter vielen, zum Ganzen gehören, zum K. (K. Mann, Vulkan 272); b) Gruppe, in der Menschen zusammenarbeiten; Team: ... wurde ein offizielles K. von Beratern einberufen (Dönhoff, Ära 190); Doch geht es hier ... um die Methoden des -s (= der Gruppe 47; Deschner, Talente 336). 2. (in sozialistischen Staaten übliche) von gemeinsamen Zielvorstellungen u. Überzeugungen getragene Arbeits- od. Produktionsgemeinschaft: -e des Stahlwerkes, der Walzenstraßen, der Schmiedemaschine und der Glüherei (Neues D. 8. 11. 76, 3); das K. der Klasse 8 b in der Goethe-Oberschule (Neues D. 10. 6. 64, 8); Wir kämpfen in unserer Brigade um den Titel „K. der sozialistischen Arbeit“ (Neues D. 12. 6. 64, 1). 3. (Statistik) beliebig große Gesamtheit von Messwerten, Zähldaten, die an eindeutig gegeneinander abgrenzbaren Exemplaren einer statistischen Menge zu beobachten sind. 4. (Physik) Gesamtheit von Teilchen, deren Bewegungen infolge ihrer gegenseitigen Wechselwirkung mehr od. weniger stark korreliert sind. 5. (Zeitungsw.) Sonderveröffentlichung in einer Zeitung (z. B. einer Geschäftseröffnung o. Ä.) mit Text und Anzeigen der mitbeteiligten Firmen.

Universal-Lexikon. 2012.