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An|ne|xi|on 〈f. 20〉 Sy Annektierung
1. Einverleibung (von Staatsgebiet)
2. (gewaltsame) Aneignung, Besitzergreifung
[<lat. annexio „Verbindung“]
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An|ne|xi|on, die; -, -en [frz. annexion < lat. annexio = Verknüpfung] (bildungsspr.):
gewaltsame u. widerrechtliche Aneignung fremden Gebiets.
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Annexion
[annektieren] die, -/-en, Wegnahme, Besitzergreifung, besonders die einseitig erzwungene Einverleibung von Gebietsteilen eines fremden Staates aufgrund von Krieg, sonstiger Gewalt oder Drohung. Die Annexion ist völkerrechtswidrig und unwirksam, kann aber durch Erklärung oder Vertrag seitens des früheren Gebietsherrn anerkannt werden und wird dadurch zur Abtretung (Zession). - Annexionismus, eine auf Annexionen beruhende Außenpolitik. Mit der Ächtung des Angriffskriegs (Kellogg-Pakt; Satzung der UNO) gilt auch der Annexionismus als völkerrechtswidrige Handlungsweise.
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An|ne|xi|on, die; -, -en [frz. annexion < lat. annexio = Verknüpfung]: gewaltsame u. widerrechtliche Aneignung fremden Gebiets.
Universal-Lexikon. 2012.