Akademik

Plädoyer
Schlussvortrag; Schlussrede

* * *

Plä|do|yer [plɛdo̯a'je:], das; -s, -s (bildungsspr.):
Äußerung, Rede o. Ä., mit der jmd. entschieden für oder gegen etwas plädiert:
seine Rede war ein leidenschaftliches Plädoyer für soziale Gerechtigkeit.

* * *

Plä|doy|er auch: Plä|do|yer 〈[ -doaje:] n. 15zusammenfassende Rede vom Staatsanwalt od. Verteidiger vor Gericht [<frz. plaidoyer „Verteidigungsrede (eines Advokaten)“]

* * *

Plä|do|yer [plɛdo̯a'je: ], das; -s, -s [frz. plaidoyer]:
1. (Rechtsspr.) zusammenfassende Rede eines Rechtsanwalts od. Staatsanwalts vor Gericht:
ein glänzendes P. halten.
2. (bildungsspr.) Äußerung, Rede o. Ä., mit der jmd. entschieden für od. gegen etw. eintritt; engagierte Befürwortung:
ein leidenschaftliches P. für soziale Gerechtigkeit.

* * *

Plädoyer
 
[plɛdwa'jeː, französisch] das, -s/-s, der zusammenfassende Vortrag vor Gericht, besonders die Schlussausführungen von (in dieser Reihenfolge) Staatsanwalt und Verteidiger im Strafprozess (§ 258 StPO).

* * *

Plä|do|yer [plɛdo̭a'je:], das; -s, -s [frz. plaidoyer]: 1. (Rechtsspr.) zusammenfassende Rede eines Rechtsanwalts od. Staatsanwalts vor Gericht: ein glänzendes P. halten; die Staatsanwältin beschloss ihr P.; auf ein langes P. verzichten; In ihren -s am Dienstag werden sie voraussichtlich für jeden Angeklagten lebenslange Haft verlangen (MM 20. 2. 79, 10); wir ... setzen anschließend die Verhandlung mit den -s der Parteien fort (Ziegler, Kein Recht 285); das Gericht versammelte sich zu den -s der Anklage und der Verteidigung. 2. (bildungsspr.) Äußerung, Rede o. Ä., mit der jmd. entschieden für od. gegen etw. eintritt; engagierte Befürwortung: ein leidenschaftliches P. für soziale Gerechtigkeit, gegen die Todesstrafe halten; Der Roman ... musste als ein P. für den Katholizismus begriffen werden (Reich-Ranicki, Th. Mann 143).

Universal-Lexikon. 2012.