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gesetzgebende Gewalt,
Legislative, die dem Staat zustehende Befugnis, Gesetze zu erlassen; auch das sie ausübende Staatsorgan (Gewaltenteilung). Im Ständestaat des späten Mittelalters lag die gesetzgebende Gewalt beim Landesherrn (unter Zustimmung der Stände), im absolutistischen Staat beim Landesherrn allein, in der konstitutionellen Monarchie beim Monarchen gemeinsam mit dem Parlament. Träger der gesetzgebenden Gewalt ist in den demokratischen Staaten die gesetzgebende Versammlung (Parlament), oft zusammen mit dem Staatspräsidenten (z. B. USA) und einer zweiten (föderativen oder Verbände-)Kammer (z. B. Bundesrat, Ständerat).
Universal-Lexikon. 2012.