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Fehlgeburt
Abort (fachsprachlich); Abortus (fachsprachlich); stille Geburt; Totgeburt

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Fehl|ge|burt ['fe:lgəbu:ɐ̯t], die; -, -en:
Abgang einer [noch] nicht lebensfähigen Leibesfrucht:
sie hatte eine Fehlgeburt.

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Fehl|ge|burt 〈f. 20
1. Geburt einer unreifen, nicht lebensfähigen Leibesfrucht mit einem Gewicht von weniger als 1000 g
2. Abort

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Fehl|ge|burt, die:
1. Abgang einer [noch] nicht lebensfähigen Leibesfrucht; 2Abort.
2. [vorzeitig] abgegangene, nicht lebensfähige Leibesfrucht.

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Fehlgeburt,
 
Abọrtus, Abọrt, Medizin: vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft durch Ausstoßung einer Frucht ohne Lebenszeichen mit einem Gewicht unter 500 g. Man unterscheidet nach dem zeitlichen Ablauf die frühe Fehlgeburt (Frühabort) bis zur 12. Schwangerschaftswoche (SSW) und die späte Fehlgeburt (Spätabort) nach der 12. SSW. Hinsichtlich der Auslösung der Fehlgeburt wird die natürlich in Gang gekommene Fehlgeburt (Spontanabort) von der künstlich eingeleiteten Fehlgeburt (artifizieller Abort, Interruptio) und der strafbaren Beendigung der Schwangerschaft (krimineller Abort) unterschieden. Nach dem Verlauf unterteilt man: drohende Fehlgeburt (Abortus imminens) mit Blutungen, geschlossenem Muttermund und Gebärmutterhalskanal; in Gang befindliche Fehlgeburt (Abortus incipiens) mit schmerzhafter Wehentätigkeit und Eröffnung des Gebärmutterhalskanals; unvollständige Fehlgeburt (Abortus incompletus), bei der nur die Frucht und vollständige Fehlgeburt (Abortus completus), bei der Frucht und Mutterkuchen ausgestoßen wurden. Eine verhaltene Fehlgeburt (englisch missed abortion) liegt vor, wenn eine abgestorbene unreife Frucht über Wochen in der Gebärmutter verbleibt. Von einer gewohnheitsmäßigen Fehlgeburt (habitueller Abort) spricht man bei 3 oder mehr aufeinander folgenden Fehlgeburten. Eine lebensbedrohliche Komplikation ist die septische Fehlgeburt (septischer Abort), eine von der Gebärmutter ausgehende Allgemeininfektion mit septischem Schock. Die Ursachen sind multifaktoriell und nicht in jedem Fall eindeutig nachweisbar. Dazu gehören Entwicklungsstörungen der Frucht, z. B. Abortivei, und bei der Mutter Hormonstörungen, Fehlbildungen und Tumoren der Gebärmutter, Zervixinsuffizienz, Infektionen (wie Toxoplasmose, Listeriose, Röteln u. a.), psychisches Trauma, Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes mellitus) aber auch Blutgruppenunverträglichkeit oder eine ungünstige Konstellation im HLA-System. Die Behandlung richtet sich nach dem Verlaufsstadium, wobei nur bei der drohenden Fehlgeburt noch eine Schwangerschaftserhaltung angestrebt werden kann. In allen anderen Fällen ist die operative Entleerung der Gebärmutterhöhle mittels Vakuumabsaugung und/oder eine Ausschabung erforderlich. Eine schwangerschaftserhaltende Therapie oder Prophylaxe nach vorausgegangener Fehlgeburt richtet sich, soweit erkennbar, nach den Ursachen. Allgemeine Maßnahmen sind körperliche Schonung beziehungsweise Bettruhe, Vermeidung psychischer Belastungen, medikamentöse Ruhigstellung der Gebärmutter und Hormongaben.
 

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Fehl|ge|burt, die: 1. Abgang einer [noch] nicht lebensfähigen Leibesfrucht; 2Abort. 2. [vorzeitig] abgegangene, nicht lebensfähige Leibesfrucht: eine ausgestoßene F.

Universal-Lexikon. 2012.