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Thronfolger
Infant; Prinz; Kronprinz

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Thron|fol|ger ['tro:nfɔlgɐ], der; -s, -, Thron|fol|ge|rin ['tro:nfɔlgərɪn], die; -, -nen:
Person, die nach dem Tod eines Monarchen, einer Monarchin dessen bzw. deren Nachfolger[in] wird:
der spanische Thronfolger Felipe.

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Thron|fol|ger 〈m. 3〉 = Thronerbe

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Thron|fol|ger, der; -s, -:
jmd., der die Thronfolge antritt.

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Thronfolger,
 
nach der jeweiligen Erbfolgeordnung designierter Nachfolger eines Herrschers. Thronfolger eines erblichen Kaisers oder Königs ist der Kronprinz. In Preußen erhielt der mutmaßliche Thronfolger, wenn er nicht Sohn oder Enkel des Königs war, ab 1744 den Titel »Prinz von Preußen«. In den deutschen Staaten beziehungsweise Territorien hieß der Thronfolger Erbprinz, Erbgroßherzog oder Kurprinz. In Frankreich trug der Thronfolger den Titel »Dauphin«, in Russland bis 1718 »Zarewitsch«, ab 1797 offiziell »Zesarewitsch«. In Großbritannien erhält der Thronfolger (von Geburt an Herzog von Cornwall) durch Verleihung den Titel »Prince of Wales«.

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Thron|fol|ger, der; -s, -: jmd., der die Thronfolge antritt: Ü Helmut Kohl ist - ganz im Gegensatz zu seinem ... T. Wolfgang Schäuble - kaum interessiert an großkoalitionären Experimenten (Woche 14.11.97, 1).

Universal-Lexikon. 2012.