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Fah|nen|jun|ker 〈m. 3〉 Offiziersanwärter im Dienstgrad eines Unteroffiziers
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Fah|nen|jun|ker, der:
1. (Geschichte) zum Offizier ausgebildeter Edelmann, dem das Tragen der ↑ Fahne (1) anvertraut wurde.
2. (Militär)
a) niedrigster Dienstgrad eines Offiziersanwärters (bei Heer u. Luftwaffe);
b) Träger dieses Dienstgrades.
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Fahnenjunker,
Militärwesen: 1) in Preußen im 17. und 18. Jahrhundert Bezeichnung für jugendliche Edelleute (Junker), die als Offizieranwärter bei der Infanterie dienten und (in der Tradition der Fähnriche der Landsknechtszeit) als besondere Auszeichnung das Recht besaßen, die Fahne ihres Truppenteils zu tragen; bei der Kavallerie hießen sie Standartenjunker, bei der Artillerie Stückjunker; nach den Befreiungskriegen Vorstufe zum Portepeefähnrich, von 1899 bis 1945 unterster Offizieranwärterdienstgrad; 2) heute in der Bundeswehr (Heer, Luftwaffe) der Offizieranwärter im Range eines Unteroffiziers (bei der Marine: Seekadett).
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Fah|nen|jun|ker, der (Milit.): 1. (hist.) zum Offizier ausgebildeter Edelmann, dem das Tragen der ↑Fahne (1) anvertraut wurde. 2. Offiziersanwärter nach dem Unteroffizierslehrgang.
Universal-Lexikon. 2012.