Marineunteroffizier; Fähnrich zur See; Unteroffizier; Corporal; Adelborst (umgangssprachlich); Fahnenjunker; Seekadett
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Maat [ma:t], der; -[e]s, -[e]n:Unteroffizier, Unteroffizierin bei der Marine:
sie dient als Maat.
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Maat 〈m. 1 oder m. 23; Mar.〉 Unteroffizier der Marine [<nddt. mat „Kamerad“, eigtl. „Speise-, Tischgenosse“ <westgerm. *gimato (ahd. gimazzo); zu germ. mati- „Speise“; verwandt mit Messer]
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1. (Seemannsspr. früher) Gehilfe des Steuermanns od. des Bootsmanns auf Segelschiffen.
2.
a) <o. Pl.> niedrigster Dienstgrad in der Rangordnung der Unteroffiziere (bei der Marine);
b) Inhaber des Dienstgrades Maat (2 a).
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I Maat
die, -, im alten Ägypten Bezeichnung für die kosmische Ordnung, die, vom Schöpfergott ursprünglich gesetzt, als verbindliche Norm für alle Wesen gilt und auch »Wahrheit«, »Gerechtigkeit« bedeuten kann. Maat ist Tochter des Sonnengottes und Weltschöpfers Re. Als Göttin personifiziert, trägt sie eine Straußenfeder, das Schriftzeichen für den Begriff Maat, auf ihrem Haupt. Zahlreiche Tempelreliefs zeigen, wie der König eine Figur der Maat den Göttern darbringt und damit sichtbar macht, dass die Weltordnung unverletzt ist.
Maat
[von mittelniederdeutsch mat(e) »Kamerad«], Militärwesen: in deutschen Seestreitkräften dem Unteroffizier bei Heer und Luftwaffe entsprechender Dienstgrad. Dem Obermaat entspricht in der Bundeswehr der Stabsunteroffizier. Maat und Obermaat bilden bei der Marine die Dienstgradgruppe »Unteroffiziere ohne Portepee«.
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Universal-Lexikon. 2012.