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Sẹlbst|kon|trol|le auch: Sẹlbst|kont|rol|le 〈f. 19; unz.〉
1. das Kontrollieren, Beherrschen der eigenen Handlungen u. Äußerungen
2. eigenverantwortliche Kontrolle von Presse u. Film zum Schutz der Meinungsfreiheit
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Sẹlbst|kon|t|rol|le, die:
das Sich-selbst-Kontrollieren (in seinen Handlungen, Reaktionen, Meinungsäußerungen u. Ä.):
die S. der Medien.
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Selbstkontrolle,
1) die Fähigkeit, die Befriedigung aktueller Bedürfnisse wertorientiert aufgeben oder zurückstellen zu können; 2) im Rahmen einer Verhaltenstherapie absichtlich und planmäßig durchgeführte Verhaltensänderungen mit wesentlichen Anteilen der Selbststeuerung (Selbstregulation, Selbstmanagement, Selbsthilfeverfahren). Der Prozess der Selbstkontrolle wird untergliedert in Phasen der Selbstbeobachtung, der Selbstbewertung und der Selbstverstärkung. Selbstkontrolle als Methode verlässt sich nicht auf die »Willensstärke« eines Menschen, sondern sukzessive lernt er, mit einem Verhaltenssystem (dem kontrollierenden Verhalten) ein anderes Verhaltenssystem (das kontrollierte Verhalten) zu steuern. Eingesetzt wird die Selbstkontrolle v. a. zur Suchtbewältigung, Depressions- und Angsttherapie wie auch bei Konzentrations- und Arbeitsstörungen. (Selbstbeherrschung)
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Sẹlbst|kon|trol|le, die: 1. das Sich-selbst-Kontrollieren (in seinen Handlungen, Reaktionen u. Ä.): die Schüler zur S. anhalten. 2. (im publizistischen Bereich) eigenverantwortliche Kontrolle, die Missbräuche der Meinungs- u. Pressefreiheit verhindern soll: die S. der Medien.
Universal-Lexikon. 2012.