Akademik

kategorisch
entschlossen; entschieden

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ka|te|go|risch [kate'go:rɪʃ] <Adj.>:
keinen Widerspruch zulassend:
etwas kategorisch ablehnen, behaupten.
Syn.: bestimmt, eisern, energisch, entschieden, erbittert, fest, hart, konsequent, nachdrücklich, resolut, rigoros.

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ka|te|go|risch 〈Adj.〉
1. in der Art einer Kategorie
2. unbedingt gültig; Ggs hypothetisch (2)
3. 〈fig.〉 energisch, mit Nachdruck, keinen Widerspruch duldend
● \kategorischer Imperativ 〈nach Kant〉 unbedingtes ethisches Pflichtgebot für jeden Einzelnen; sich \kategorisch weigern 〈fig.〉; etw. \kategorisch ablehnen

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ka|te|go|risch <Adj.> [spätlat. categoricus = zur Aussage gehörend]:
keinen Widerspruch duldend; mit Nachdruck u. bestimmt:
eine -e Feststellung, Behauptung;
ein -es Nein;
etw. k. fordern, ablehnen;
-es Urteil (Philos.; einfache, nicht an Bedingungen geknüpfte Behauptung).

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kategorisch,
 
1) allgemein: keinen Widerspruch duldend, bestimmt, energisch.
 
 2) Philosophie: unbedingt gültig, nicht an Bedingungen geknüpft, wohingegen die hypothetische Aussage in der Form »wenn. .. dann« auftritt. I. Kant übertrug diese logische Bezeichnung für die beiden wichtigsten Urteilsformen der Relation auf die Befehlsformen der Moral (als unbedingte und bedingte Aufforderungen).

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ka|te|go|risch <Adj.> [spätlat. categoricus = zur Aussage gehörend]: keinen Widerspruch duldend; mit Nachdruck u. bestimmt: eine -e Feststellung, Behauptung; General Müller hat als erster deutscher General bewusst gegen den eindeutigen und -en Befehl Hitlers gehandelt (Leonhard, Revolution 262); ein -es Nein; etw. k. fordern, ablehnen; Dies wurde von der ägyptischen Nachrichtenagentur Mena unter Berufung auf eine offizielle ägyptische Quelle k. dementiert (Basler Zeitung 9. 10. 85, 2); -es Urteil (einfache, nicht an Bedingungen geknüpfte Behauptung, z. B. A ist B).

Universal-Lexikon. 2012.