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ei|sern ['ai̮zɐn] <Adj.>:1. aus Eisen bestehend:
ein eisernes Geländer.
Syn.: ↑ metallen.
2.
a) unerschütterlich, standhaft:
ein eiserner Wille; eine eiserne Gesundheit; eisern schweigen, sparen.
b) unerbittlich hart, streng (an etwas festhaltend):
mit eiserner Strenge.
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ei|sern 〈Adj.〉
1. aus Eisen bestehend
2. 〈fig.〉 hart, unnachgiebig, unerbittlich, unbeugsam
3. unerschütterlich, zäh, unbeirrbar
● (aber) \eisern! 〈umg.〉 ganz bestimmt!, selbstverständlich! ● mit dem \eisernen Besen auskehren, dazwischenfahren 〈fig.〉 rücksichtslos durchgreifen; \eiserne Disziplin, Energie, Gesundheit; mit \eiserner Faust jmdn. unterdrücken 〈fig.〉 mit unerbittl. Strenge; \eiserner Fleiß, Wille 〈fig.〉; Eiserner Halbmond 〈dt. Bez. für〉 die 1915 gestiftete kaiserlich-osmanische „Kriegsmedaille“; \eiserne Hochzeit 65. Hochzeitstag; \eiserner Hut eine mit Brauneisenerz in Erdoberflächennähe durch Verwitterungserscheinungen angereicherte Erzlagerstätte; der Eiserne Kanzler Bismarck; Eisernes Kreuz 〈Abk.: EK〉 1813 zum ersten Mal gestiftete militär. Auszeichnung in zwei Klassen; Eiserne Krone langobardische Königskrone; \eiserne Lunge Gerät zur künstl. Atmung bei vorübergehender Lähmung der Atemmuskulatur mittels rhythmischer Saugbewegung in einem luftdicht abgeschlossenen Raum; \eiserne Ration Proviant für den Notfall; mit \eiserner Stirn lügen frech, unverschämt lügen; der \eiserne Vorhang 〈Theat.〉 feuersicherer Vorhang zw. Bühne u. Zuschauerraum; der Eiserne Vorhang 〈fig.〉 die Grenze des sowjet. Machtbereiches gegen die übrige Welt, Grenzscheide zw. östl. u. westl. polit. Machtbereich bis 1989 ● in einer Angelegenheit \eisern bleiben, sein unerbittlich, durch nichts davon abzubringen sein; \eisern schweigen unerschütterlich, standhaft schweigen
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ei|sern <Adj.> [mhd. īsern, ahd. īsarnīn]:
1. aus Eisen bestehend, hergestellt:
ein -es Geländer;
ein -er Ofen.
2.
a) unerschütterlich, unwandelbar:
eine -e Gesundheit;
-e Nerven;
mit -er Energie eine Sache verfolgen;
e. schweigen;
sich e. an etw. halten;
(ugs. Ausruf der Bekräftigung:) »Du machst doch immer noch mit?« – »Eisern!«;
b) unerbittlich [hart, streng], unnachgiebig, kompromisslos:
ein -er Wille;
(ugs.:) in der Sache ist die Chefin e. (daran hält sie fest, davon lässt sie sich nicht abbringen);
e. entschlossen sein, durchgreifen.
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eisern,
in der alten Rechtssprache: unablösbar festgesetzt, besonders gebräuchlich in der Pacht, wo »eisernes Vieh« (eisernes Inventar) ständig bei dem Gut bleiben und immer wieder ergänzt werden soll.
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ei|sern <Adj.> [mhd. īsern, ahd. īsarnīn]: 1. aus Eisen bestehend, hergestellt: ein -es Geländer, Gitter; eine -e Brücke; ein -er Ofen. 2. a) unerschütterlich, unwandelbar: eine -e Gesundheit; -e Prinzipien; -e Nerven; mit -er Energie eine Sache verfolgen; e. schweigen; sich e. an etw. halten; ... also nicht aufsprang, um etwas umzuräumen, sondern e. auf ihrem Stuhl ausharrte (Kronauer, Bogenschütze 84); (ugs. Ausruf der Bekräftigung:) „Du machst doch immer noch mit?“ - „Eisern!“; b) unerbittlich [hart, streng], unnachgiebig, kompromisslos: -e Strenge; ein -er Wille; ein Mann, der von den Spielern -e Disziplin und Einsatzbereitschaft verlangt (Kicker 6, 1982, 53); (ugs.:) in der Sache ist die Chefin e. (daran hält sie fest, davon lässt sie sich nicht abbringen); e. entschlossen sein, durchgreifen; jmdn. e., mit -em Griff (mit ganz festem Griff) festhalten; da hab ich fünfmal in der Woche e. trainiert (Fichte, Wolli 401); Und in der Tat mussten wir e. sparen und standen manchmal auf der Kippe (natur 8, 1994, 82).
Universal-Lexikon. 2012.