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ent|schie|den [ɛnt'ʃi:dn̩] <Adj.>:1. eine eindeutige Meinung vertretend, fest entschlossen [seine Ansicht vertretend]:
er war ein entschiedener Gegner dieser Richtung; entschiedenen Widerstand leisten; etwas entschieden ablehnen.
Syn.: bestimmt, ↑ deutlich, ↑ eisern, ↑ energisch, ↑ erbittert, ↑ fest, ↑ hart, ↑ kategorisch, ↑ konsequent, ↑ nachdrücklich, ↑ resolut, ↑ rigoros.
2. eindeutig, klar ersichtlich:
das geht entschieden zu weit.
Syn.: ganz klar (ugs.).
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ent|schie|den 〈Adj.〉
1. entschlossen, energisch
2. bündig, kurz u. fest
3. zweifellos
● er ist ein \entschiedener Gegner der Todesstrafe; eine \entschiedene Haltung einnehmen (bei einer Sache); er lehnt es \entschieden ab, das zu tun; \entschieden antworten; er bestritt auf das entschiedenste/Entschiedenste, dass es so gewesen sei; er erklärte \entschieden, es nicht tun zu wollen; es war \entschieden falsch, richtig, dass du das getan hast; →a. entscheiden
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2ent|schie|den <Adj.>:
a) eine eindeutige Meinung vertretend u. fest entschlossen:
ein -er Gegner dieser Richtung;
<subst.:> etw. auf das Entschiedenste/entschiedenste (ganz energisch) ablehnen;
b) eindeutig, klar ersichtlich:
das geht e. zu weit.
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ent|schie|den: 1. ↑entscheiden. 2. <Adj.> a) eine eindeutige Meinung vertretend u. fest entschlossen: ein -er Gegner dieser Richtung; etw. e. unterstützen; <subst.:> etw. auf das Entschiedenste /(auch:) entschiedenste (ganz energisch) ablehnen; b) eindeutig, klar ersichtlich: das geht e. zu weit.
Universal-Lexikon. 2012.