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be|klei|den [bə'klai̮dn̩], bekleidete, bekleidet:1. ☆ bekleidet sein: mit Kleidung versehen, angezogen sein:
er war nur leicht, nur mit einer Hose bekleidet.
2. <tr.; hat (geh.) (mit einem Amt) versehen sein:
einen hohen Posten bekleiden.
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be|klei|den 〈V. tr.; hat〉
1. mit Kleidern versehen, ankleiden, anziehen
2. beziehen, überziehen
4. 〈Bgb.〉 abstützen
● sich \bekleiden; er war nur leicht, notdürftig bekleidet; ein öffentliches Amt \bekleiden; jmdn. mit einem Amt \bekleiden jmdm. ein Amt geben; er war nur mit Hemd und Hose bekleidet; eine Wand mit Papier, Stoff, Tapete \bekleiden
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be|klei|den <sw. V.; hat:
1. [mhd. bekleiden]
a) mit Kleidung versehen:
leicht bekleidet sein (nur wenig anhaben);
b) (geh.) mit etw. schmückend beziehen, bedecken;
c) (geh. veraltet) in ein Amt, Recht o. Ä. einsetzen u. dadurch mit etw. versehen:
jmdn. mit großer Macht b.
2. [eigtl. = jmdn. mit einem Amtskleid bekleiden] (geh.) (einen Posten, ein Amt) innehaben:
ein Amt b.
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be|klei|den <sw. V.; hat [1: mhd. bekleiden; 2: eigtl. = jmdn. mit einem Amtskleid bekleiden]: 1. a) mit Kleidung versehen: sie hatte sich nur notdürftig [mit einem Slip] bekleidet; Die sieben Werke der Barmherzigkeit: Durstige tränken, Hungrige speisen, Nackte b., ... (Reinig, Schiffe 73); So setzten wir uns ..., nur mit Stiefeln bekleidet, in Trab (Remarque, Westen 107); leicht bekleidet sein (nur wenig anhaben); b) (geh.) mit etw. schmückend beziehen, bedecken: die Wände waren mit weißer Seide bekleidet; c) (geh. veraltet) in ein Amt, Recht o. Ä. einsetzen u. dadurch mit etw. versehen: jmdn. mit großer Macht b. 2. (geh.) (einen Posten, ein Amt) innehaben: einen hohen Posten, eine wichtige Stellung, ein Amt b.; Der Obergefreite bekleidete im bürgerlichen Leben den Posten eines Speisewagenkellners (Gaiser, Jagd 150).
Universal-Lexikon. 2012.