Vermittlung
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Me|di|a|ti|on 〈f. 20〉
1. 〈allg.〉 Vermittlung, vermittelndes Dazwischentreten
2. von Vermittlern durchgeführtes Schlichtungsverfahren (bei Konflikten verschiedener Personen, Parteien od. Interessengruppen); Sy Mediationsverfahren
[→ mediat]
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Me|di|a|ti|on, die; -, -en [spätlat. mediatio]:
1. (Dipl.) Vermittlung eines Staates in einem Streit zwischen anderen Mächten.
2. [auch: mi:dɪ'eɪʃn̩; engl. mediation]
a) (bildungsspr.) aussöhnende Vermittlung;
b) (Fachspr.) [Technik zur Bewältigung von Konflikten durch] unparteiische Beratung, Vermittlung zwischen den Interessen verschiedener Personen:
es gibt zu wenige auf M. geschulte Beratungsstellen.
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Mediation
[spätlateinisch] die, -/-en,
1) Politik und Gesellschaft: Verfahren zur Regelung von Konflikten in Familie, Partnerschaft, Schule, Politik und Umwelt sowie in Wirtschaftsunternehmen beziehungsweise Organisationen. Der eingesetzte neutrale Mediator (Schlichter) ist verantwortlich für die Vorgehensweise der Mediation und für die Vermittlung zwischen den streitenden Parteien bei Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessenlage.
2) Völkerrecht: Frieden stiftende, versöhnende Vermittlung eines Staates zwischen anderen Staaten.
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Me|di|a|ti|on, die; -, -en [spätlat. mediatio; 2: engl. mediation]: 1. (Dipl.): Vermittlung eines Staates in einem Streit zwischen anderen Mächten; 2. [auch: mi:dɪ'eɪʃn̩] a) (bildungsspr.) aussöhnende Vermittlung; b) (Fachspr.) [Technik zur Bewältigung von Konflikten durch] unparteiische Beratung, Vermittlung zwischen den Interessen verschiedener Personen: In der M. ... treffen sich zerstrittene Paare mit speziell geschulten Psychologen oder Rechtsanwälten (MM 20./ 21. 3. 93, 11); fachkundige Institutionen sind rar, die wenigen auf M. spezialisierten Beratungsstellen im Land müssen Rat suchende Eltern wegen langer Wartelisten vertrösten (Spiegel 51, 1997, 55).
Universal-Lexikon. 2012.