Akademik

Entwendung
Raub; Diebstahl; Klauerei (umgangssprachlich)

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Ent|wẹn|dung 〈f. 20das Entwenden, Diebstahl

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Ent|wẹn|dung, die; -, -en:
das Entwenden; das Entwendetwerden; Diebstahl.

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Entwendung,
 
bis 31. 12. 1994 nach Art. 138 schweizerischer StGB Straftatbestand, den beging, wer jemandem aus Not, Leichtsinn oder zur Befriedigung eines Gelüstes eine fremde, bewegliche Sache von geringem Wert wegnahm. Im Zuge der Neufassung des Vermögensstrafrechts im schweizerischen StGB ist Art. 138 zum 1. 1. 1995 weggefallen. Die von der aufgehobenen Norm erfassten Handlungen unterliegen der allgemeinen Diebstahlsregelung. Die Geringwertigkeit der Rechtsgutverletzung soll im Strafrahmen berücksichtigt werden.

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Ent|wẹn|dung, die; -, -en: das Entwenden, Entwendetwerden; Diebstahl: die E. sämtlicher Quittungen.

Universal-Lexikon. 2012.