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Ju|ry [ʒy'ri:], die; -, -s:Gruppe von Personen, die die Aufgabe hat, aus einer Anzahl von Personen oder Sachen die besten auszuwählen:
die Jury bestand aus sieben Fachfrauen und Fachmännern; der Preis wird von einer unabhängigen Jury verliehen.
Zus.: Fachjury.
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Ju|ry 〈[ ʒyri:] od. [ ʒy:ri] f. 10〉 Ausschuss von Sachverständigen als Preisrichter bei Kunstausstellungen, sportl. Veranstaltungen u. Ä.; Sy Preisgericht, Preisrichterkollegium, 〈österr.〉 Jurorenkomitee [engl., „Geschworenengericht, die Geschworenen, Preisrichterkollegium“]
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Ju|ry [ʒy'ri :, auch: 'ʒy:ri], die; -, -s [unter Einfluss von frz. jury < engl. jury < afrz. jurée = Versammlung der Geschworenen, zu lat. iurare = schwören, zu: ius, ↑ 1Jus]:
1.
a) Kollegium von Sachverständigen als Preisrichter bei sportlichen, künstlerischen Wettbewerben, bei Quizveranstaltungen o. Ä.:
der Preis wird von einer unabhängigen J. verliehen;
b) Kollegium von Fachleuten, das Werke für eine Ausstellung, für Filmfestspiele o. Ä. auswählt:
die J. bestand aus einem Gremium von 12 Museumsdirektoren und Kuratorinnen.
2. (in angelsächsischen Ländern) Versammlung, Kollegium der Geschworenen bei Prozessen des Schwurgerichts.
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Jury
[französisch ʒy'riː, auch 'ʒyːri, englisch 'dʒʊərɪ; französisch-englisch, von altfranzösisch jurée »Versammlung der Geschworenen«, zu lateinisch iurare »schwören«] die, -/-s,
1) allgemein: 1) Ausschuss von Sachverständigen als Preisrichter bei sportlichen (Kampfgericht) oder künstlerischen Wettbewerben, bei Quizveranstaltungen oder Ähnlichen; 2) Kollegium von Fachleuten, das Werke für eine Ausstellung, für Filmfestspiele oder Ähnliches auswählt.
2) ['dʒʊərɪ], angelsächsisches Recht: die Geschworenen; in Großbritannien und den USA der aus in der Regel zwölf Mitglieder bestehende Spruchkörper im Strafprozess, der (unter Oberaufsicht eines Richters) über Tatfragen sowie über Schuld oder Unschuld des Angeklagten (in einigen US-Staaten auch über das Strafmaß) entscheidet. Die Jury besteht aus Bürgern des Gerichtsbezirks (Alter: 21-60 Jahre), die auf Zeit bestimmt werden. In Großbritannien hat jeder Angeklagte, gegen den aufgrund einer formellen Anklageschrift verhandelt wird, das Recht auf Verhandlung vor einer Jury (Jury trial). Vereinzelt kann auch im Zivilprozess (besonders bei Schadensersatzprozessen) eine Jury gebildet werden.
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Ju|ry [ʒy'ri:, auch: 'ʒy:ri], die; -, -s [unter Einfluss von frz. jury < engl. jury < afrz. jurée = Versammlung der Geschworenen, zu lat. iurare = schwören, zu: ius, 1↑Jus]: 1. a) Kollegium von Sachverständigen als Preisrichter bei sportlichen, künstlerischen Wettbewerben, bei Quizveranstaltungen o. Ä.: der Deutsche Jugendbuchpreis - vom Staat dotiert und von einer unabhängigen J. verliehen (Welt 14. 11. 64, 17); b) Kollegium von Fachleuten, das Werke für eine Ausstellung, für Filmfestspiele o. Ä. auswählt: Die J. bestand aus einem Gremium von 12 hervorragenden Museumsdirektoren und Kuratoren (Fotomagazin 8, 1967, 26). 2. (in angelsächsischen Ländern) Versammlung, Kollegium der Geschworenen bei Prozessen des Schwurgerichts.
Universal-Lexikon. 2012.