Akademik

Lehen
Lehensgut

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Le|hen 〈n. 14; früher
1. gegen Verpflichtung zu Treue u. Kriegsdienst verliehenes erbl. Nutzungsrecht an einem Landgut
2. das verliehene Gut selbst
● jmdm. ein Gut zu \Lehen geben [<ahd. lehan;leihen]

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Le|hen, (selten:) Lehn, das; -s, - [mhd. lēhen, lēn, ahd. lēhan, zu leihen] (Geschichte):
[Grund]besitz, der von einem Fürsten o. Ä. an einen Untergebenen mit der Verpflichtung verliehen wird, dass er dem Lehnsherrn mit persönlichen Leistungen zur Verfügung steht.

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Lehen,
 
Lehn, lateinisch Feudum, ein geliehenes Gut (im weiteren Sinn), das ein gegenseitiges Treueverhältnis zwischen dem Leihenden und dem Beliehenen begründete. Es bildete einen Gegensatz einerseits zum Allod, andererseits zum bäuerlichen und städtischen Leihegut. (Lehnswesen)
 

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Le|hen, (selten:) Lehn, das; -s, - [mhd. lēhen, lēn, ahd. lēhan, zu ↑leihen] (hist.): [Grund]besitz, der von einem Fürsten o. Ä. an einen Untergebenen mit der Verpflichtung verliehen wird, dass er dem Lehnsherrn mit persönlichen Leistungen zur Verfügung steht: Es gab da einen Baron von Bouyon, Besitzer ... eines -s bei Vence, von guter Reputation und lausiger Finanzlage (Süskind, Parfum 253).

Universal-Lexikon. 2012.