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Rechtswidrigkeit
Ungerechtigkeit; Diskriminierung; Einseitigkeit

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Rẹchts|wid|rig|keit, die:
1. <o. Pl.> das Rechtswidrigsein; rechtswidrige Beschaffenheit.
2. rechtswidrige Handlung od. Unterlassung.

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Rechtswidrigkeit,
 
Widerrechtlichkeit, Verstoß einer Handlung oder Unterlassung gegen die Verbote oder Gebote des Rechts (Handlungsunrecht, Erfolgsunrecht). Der Rechtswidrigkeitsbegriff ist in allen Rechtsgebieten gleich zu beurteilen. Rechtswidriges Tun kann die Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften, die Pflicht zur Schadensersatzleistung oder, falls dies gesetzlich bestimmt ist und der Täter auch schuldhaft handelt, Strafbarkeit nach sich ziehen; Rechtfertigungsgründe (z. B. Notwehr) können die Rechtswidrigkeit ausschließen.

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Rẹchts|wid|rig|keit, die: 1. <o. Pl.> das Rechtswidrigsein; rechtswidrige Beschaffenheit. 2. rechtswidrige Handlung od. Unterlassung: bei dem Verfahren sind -en vorgekommen.

Universal-Lexikon. 2012.