Akademik

Kreisverkehr
Kreisverkehrsplatz; Kreisel (umgangssprachlich)

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Kreis|ver|kehr 〈m. 1; unz.〉 kreisförmiger Verkehr auf großen Plätzen mit bestimmten Verkehrsregeln; Sy Rundverkehr

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Kreis|ver|kehr, der (Verkehrsw.):
besonders geregelter, kreisförmiger Verkehr um einen Platz herum.

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Kreisverkehr,
 
Möglichkeit der Verkehrsführung anstelle einer Kreuzung (Verteilerkreis). Nach der Straßenverkehrsordnung (§ 41 Absatz 2) gilt auch beim Kreisverkehr die Rechts-vor-links-Vorfahrt. Bei stark befahrenen Kreisen kann die Vorfahrt durch Verkehrszeichen den auf der Kreisfahrbahn befindlichen Fahrzeugen gegeben werden.

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Kreis|ver|kehr, der (Verkehrsw.): besonders geregelter, kreisförmiger Verkehr um einen Platz herum: Georg ... stand vor einem ehemaligen Mehrfamilienhaus ... es stand an einem gepflasterten Platz mit K. (Fels, Unding 208).

Universal-Lexikon. 2012.