* * *
Ge|nos|se [gə'nɔsə], der; -n, -n:1. Anhänger der gleichen linksgerichteten politischen Weltanschauung; besonders als Anrede zwischen Mitgliedern einer solchen Partei:
alte kampferprobte Genossen [der SPD]; Genosse Vorsitzender.
Zus.: Parteigenosse.
er trifft sich jeden Mittwoch mit seinen Genossen in der Kneipe.
Zus.: Altersgenosse, Glaubensgenosse, Leidensgenosse, Zeitgenosse, Zimmergenosse.
* * *
Ge|nọs|se 〈m. 17〉
1. Gefährte, Kamerad (Jugend\Genosse, Kampf\Genosse)
2. Amtsbruder (Amts\Genosse)
3. jmd., der die gleiche Gesinnung hat (Gesinnungs\Genosse)
4. Mitglied einer Genossenschaft
5. Parteifreund, bes. Mitglied einer sozialist. Partei
6. Anrede der sozialist. Parteimitglieder untereinander
[<ahd. ginoz(o); zu germ nautaz „Eigentum, Nutzvieh“; urspr. „Mensch, der mit einem anderen die Nutznießung einer Sache gemeinsam hat“; verwandt mit genießen, Nutzen u. dem 1. Teil von Nießbrauch]
* * *
Ge|nọs|se , der; -n, -n:
1. [mhd. genoʒ(e), ahd. ginōʒ(o), eigtl. = jmd., der mit einem andern die Nutznießung von etw. gemeinsam hat, verw. mit ↑ genießen] (veraltend) Kamerad; Begleiter, Gefährte:
sie suchten noch einen -n für die Reise.
2. Anhänger der gleichen linksgerichteten politischen Weltanschauung; (bes. als Anrede für einen Parteifreund):
der Antrag des -n [Müller] wurde angenommen;
wir bedauern Genosse[n] Meiers Austritt aus der Partei.
* * *
Genosse
[althochdeutsch ginōz(o), von althochdeutsch nōz »Nutzvieh«], ursprünglich derjenige, der mit anderen auf gleicher Weide (gemeinsames) Vieh hielt. Als allgemeiner Ausdruck rechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Gemeinschaft wurde Genosse zu einem Hauptbegriff des älteren deutschen Rechts (Genossenschaft), das O. von Gierke als deutsches Genossenschaftsrecht darzustellen suchte. - Im deutschen-sprachigen Raum ist das Wort Genosse seit 1879 die Anrede der Sozialisten untereinander. Die Nationalsozialisten gebrauchten es in den Wortverbindungen Volksgenosse und Parteigenosse (Abkürzung Pg.).
* * *
Ge|nọs|se, der; -n, -n [1: mhd. genoʒ(e), ahd. ginōʒ(o), eigtl. = jmd., der mit einem andern die Nutznießung von etw. gemeinsam hat, verw. mit ↑genießen]: 1. (veraltend) Kamerad; Begleiter, Gefährte: sie suchten noch einen -n für die Reise. 2. Anhänger der gleichen linksgerichteten politischen Weltanschauung; (bes. als Anrede für einen Parteifreund): alte, kampferprobte -n der SPD, aus der SPD; der Antrag des -n [Müller] wurde angenommen; wir bedauern Genosse[n] Meiers Austritt aus der Partei; zum -n Abteilungsleiter gerufen werden; Kennen wir uns nicht, G. General? (Frösi 12, 1975, 2). 3. (Wirtsch. veraltend) Mitglied einer Genossenschaft.
Universal-Lexikon. 2012.