überreichen; übergeben; herüber reichen; liefern; ausgeben; ausrüsten; zuteilen; verteilen; ausliefern
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aus|hän|di|gen ['au̮shɛndɪgn̩], händigte aus, ausgehändigt <tr.; hat:(jmdm., der zu dem Empfang berechtigt ist) etwas übergeben, in die Hand geben:
jmdm. ein Dokument, eine Urkunde, ein Paket aushändigen.
Syn.: ↑ abgeben, ↑ abliefern, ↑ ausgeben, ↑ austeilen, ↑ einreichen, ↑ überbringen, ↑ überreichen, ↑ vorlegen.
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aus||hän|di|gen 〈V. tr.; hat〉 jmdm. etwas \aushändigen überreichen, übergeben
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aus|hän|di|gen <sw. V.; hat:
(jmdm., der zu dem Empfang berechtigt ist) etw. übergeben, in die Hand geben:
jmdm. Dokumente, Geld, seine Papiere a.;
die Schlüssel an den Hausverwalter a.
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aus|hän|di|gen <sw. V.; hat: (jmdm., der zu dem Empfang berechtigt ist) etw. übergeben, in die Hand geben: jmdm. Dokumente, Geld, seine Papiere a.; Jedem Interessenten muss ein Prospekt in dessen Heimatsprache ausgehändigt werden (SZ 17. 4. 99, V); Morgen früh werden ihre Entlassungspapiere ausgehändigt (Grass, Hundejahre 435); sie war ... in der leeren Wohnung, um die Schlüssel an den Hausverwalter auszuhändigen (Frisch, Homo 285).
Universal-Lexikon. 2012.