Akademik

berechtigen
ermächtigen; mandatieren (veraltet); bevollmächtigen; befugen; legitimieren; autorisieren

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be|rech|ti|gen [bə'rɛçtɪgn̩] <itr.; hat:
das Recht, die Genehmigung geben:
die Karte berechtigt [dich] zum Eintritt; er war nicht [dazu] berechtigt (hatte nicht das Recht, war nicht befugt), diesen Titel zu tragen.

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be|rẹch|ti|gen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \berechtigen, etwas zu tun jmdm. das Recht geben, etwas zu tun ● seine Anlagen \berechtigen zu den schönsten Hoffnungen lassen das Beste hoffen; der Ausweis berechtigt (nicht) zum kostenlosen Eintritt; berechtigt sein, etwas zu tun das Recht, die Befugnis, Vollmacht haben; ich bin nicht berechtigt, Sie hereinzulassen

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be|rẹch|ti|gen <sw. V.; hat:
[jmdm.] das Recht, die Befugnis zu etw. geben:
die Karte berechtigt zum Eintritt;
seine Erfahrung berechtigt ihn zu dieser Kritik;
aufgrund ihrer sozialen Verhältnisse sind sie berechtigt (haben sie Anspruch darauf), Wohngeld zu beziehen;
Ü ihr Talent berechtigt zu den größten Hoffnungen (gibt begründeten Anlass dazu).

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be|rẹch|ti|gen <sw. V.; hat: [jmdm.] das Recht, die Befugnis zu etw. geben: die Karte berechtigt zum Eintritt; seine Erfahrung berechtigt ihn zu dieser Kritik; die Papiere legitimierten gewiss die Herren als Abgesandte des Monsieur Goron, berechtigten jedoch zu gar nichts (Maass, Gouffé 77); Jeder Abgeordnete ist berechtigt (hat das Recht, ist befugt), kurze mündliche Anfragen an die Regierung zu richten (Fraenkel, Staat 229); aufgrund ihrer sozialen Verhältnisse sind sie berechtigt (haben sie Anspruch darauf), Wohngeld zu beziehen; Ü sein Talent berechtigt zu den größten Hoffnungen (gibt begründeten Anlass dazu); Nichts berechtigt uns zu der Annahme, die Russen wüssten nicht, wie stark ihre Position ... ist (Augstein, Spiegelungen 59); Dass die Leistung ... weit über den Durchschnitt herausragt, berechtigt keineswegs immer zu der Annahme, ... (Hofstätter, Gruppendynamik 59).

Universal-Lexikon. 2012.