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hin|wẹg||kom|men 〈V. intr. 170; ist〉 über etwas \hinwegkommen etwas überwinden ● sie ist über diese schwerwiegende Enttäuschung, den Verlust noch nicht hinweggekommen
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hin|wẹg|kom|men <st. V.; ist:
a) überstehen:
über Notzeiten h.;
b) überwinden, verwinden:
sie ist über den Verlust nicht hinweggekommen;
c) es fertigbringen, sich über etw. hinwegzusetzen.
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hin|wẹg|kom|men <st. V.; ist: a) überstehen: über Notzeiten h.; ... und nachdem sie über die Begrüßung einigermaßen hinweggekommen waren (Ott, Haie 197); b) überwinden, verwinden: sie ist über den Verlust nicht hinweggekommen; „... der Junge, vermisst er seinen Vater nicht?“ „Natürlich ..., aber darüber kommt er bald hinweg ...“ (Kemelman [Übers.], Mittwoch 41); c) es fertig bringen, sich über etw. hinwegzusetzen: Und hier sind wir beim Hauptargument ..., über das meines Erachtens kein wahrhaft rechtlich Denkender hinwegkommt (Mostar, Unschuldig 18).
Universal-Lexikon. 2012.