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Kas|set|ten|re|kor|der [ka'sɛtn̩rekɔrdɐ], der; -s, -, Kassettenrecorder:Gerät, mit dem Kassetten (2) bespielt und abgespielt werden können:
den Kassettenrekorder leiser stellen.
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Kas|sẹt|ten|re|kor|der 〈m. 3〉 Tonbandgerät zur Aufnahme u. Wiedergabe von Kassetten; oV Kassettenrecorder [zu engl. recorder „Aufzeichner“; zu record „aufzeichnen“ <lat. recordari „sich vergegenwärtigen“]
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Kas|sẹt|ten|re|kor|der , Kas|sẹt|ten|re|cor|der, der:
Kassettengerät, mit dem ↑ Kassetten (3) abgespielt u. bespielt werden können.
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Kassẹttenrekorder,
Kassẹttenrecorder [englisch -rɪ'kɔːdə], Elektroakustik: ein Tonbandgerät, in dem Tonbandkassetten mit Eisenoxid-, Chromdioxid-, Ferrochrom- oder Reineisenbändern (Bandbreite 3,81 mm, Bandgeschwindigkeit 4,76 cm/s) zur Aufnahme oder auch nur zur Wiedergabe (z. B. Kassettengeräte in einem Autoradio) von Tonsignalen verwendet werden. Kassettenrekorder zeichnen sich gegenüber Spulentonbandgeräten durch vereinfachte Handhabung (Bandeinfädeln entfällt, Kassette an einer beliebigen Stelle einsetzbar oder wendbar u. a.) und kompaktere Abmessungen aus. Kassettenrekorder sind in der Regel mit Verstärker und Lautsprecher ausgerüstet, als Radiorekorder auch mit einem Hörfunkempfangsteil. Stereokassettenrekorder für höhere Klangqualität (Highfidelity) arbeiten gewöhnlich mit Netzbetrieb und besitzen ein Rauschunterdrückungssystem. Kassettenrekorder können weiterhin z. B. mit schnellem Vor- und Rücklauf, Bandsortenwahl, automatische Bandendabschaltung, Mikrofonverstärker, Suchlauf, Autoreverse, Bandzählwerk, Aufnahmeautomatik, automatische Laufwerksumschaltung und Schnellkopierfunktion (bei Doppelkassettenrekorder mit zwei getrennten Laufwerken) sowie mit Programmspeicherplätzen ausgerüstet sein.
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Kas|sẹt|ten|re|kor|der, der: Kassettengerät, mit dem Kassetten (3) abgespielt u. bespielt werden können.
Universal-Lexikon. 2012.