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Manuskript
Druckvorlage; Schriftstück; Dokument

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Ma|nu|skript [manu'skrɪpt], das; -[e]s, -e:
[zum Druck bestimmte] mit der Hand, Schreibmaschine oder dem Computer angefertigte Niederschrift eines literarischen oder wissenschaftlichen Textes, eines Vortrags o. Ä.:
ein fertiges Manuskript; das Manuskript muss noch überarbeitet werden; heutzutage sollte das Manuskript auf dem Computer geschrieben sein.
Syn.: Aufzeichnung.

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Ma|nu|skrịpt 〈n. 11; Abk.: Ms., Pl.: Mss. od. (für Sg. u. Pl.) Mskr.〉
1. 〈MA〉 Handschrift, mit der Hand geschriebenes Buch
2. 〈allg.〉 hand- od. maschinengeschriebene Druckvorlage
3. schriftl. Vorlage für eine Rede, einen Vortrag
● als \Manuskript gedruckt nicht für die breite Öffentlichkeit, sondern nur für einen begrenzten Leserkreis bestimmt; ein \Manuskript bei jmdm. einreichen [<lat. manu scriptus „mit der Hand geschrieben“; <lat. manus „Hand“ + scribere „schreiben“]

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Ma|nu|skrịpt , das; -[e]s, -e [mlat. manuscriptum = eigenhändig Geschriebenes, zu lat. manus = Hand u. scriptum, 2. Part. von: scribere = schreiben]:
1.
a) Niederschrift eines literarischen, wissenschaftlichen o. Ä. Textes als Vorlage für den Setzer (Abk.: Ms. od. Mskr., Pl.: Mss.):
das M. überarbeiten;
b) vollständige od. stichwortartige Ausarbeitung eines Vortrags, einer Vorlesung, Rede u. Ä. (Abk.: Ms. od. Mskr., Pl.: Mss.):
ohne M. sprechen.
2. Handschrift, handgeschriebenes [u. kunstvoll ausgemaltes] Buch der Antike u. des Mittelalters:
ein M. aus dem 13. Jh.

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Manuskrịpt
 
[mittellateinisch »eigenhändig Geschriebenes«, zu lateinisch manus »Hand« und scribere »schreiben«] das, -(e)s/-e, Abkürzung Ms., Plural Mss., im weiteren Sinn jeder hand- beziehungsweise maschinenschriftlicher Text, der zur Vervielfältigung (Druck), Aufführung (Theater), Sendung (Rundfunk) oder persönlicher Verbreitung (z. B. Rede, Referat) bestimmt ist, im engeren Sinn ein hand- beziehungsweise maschinenschriftliches Originaldokument eines bekannten Verfassers (Autograph). - Buchgeschichtlich bezeichnet man als Manuskript ein handgeschriebenes Buch der Antike und des Mittelalters (Kodex, Handschrift).
 
Urheberrechtlich
 
ist ein Manuskript die erste schriftliche Festlegung eines Sprachwerkes, gleichgültig, ob hand- oder maschinenschriftlich. Manuskript ist auch jede sonstige Vorlage für den Setzer im Unterschied zum Vervielfältigungsstück oder Werkexemplar. Der Aufdruck »als Manuskript gedruckt« bedeutet, dass das vorliegende Werk nicht als veröffentlicht oder erschienen gelten soll (es ist damit vom Vertrieb durch den Buchhandel ausgeschlossen). Der Vermerk ist wirkungslos, wenn die Exemplare des »Manuskripts« einem größeren unbegrenzten Personenkreis zugänglich gemacht werden. Dann treten die an die Veröffentlichung geknüpften Folgen (z. B. Zitierfreiheit) gleichwohl ein. Nach § 10 Verlagsgesetz ist der Verfasser verpflichtet, dem Verleger das Werk in einem für die Vervielfältigung geeigneten Zustand abzuliefern. Vorzulegen ist also ein druckfertiges Manuskript, das leserlich und inhaltlich abgeschlossen sein muss.

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Ma|nu|skrịpt, das; -[e]s, -e [mlat. manuscriptum = eigenhändig Geschriebenes, zu lat. manus = Hand u. scriptum, 2. Part. von: scribere = schreiben]: 1. a) Niederschrift eines literarischen, wissenschaftlichen o. ä. Textes als Vorlage für den Setzer: ein fertiges M.; das M. überarbeiten; an seinem M. arbeiten; das Werk ist im M. fertig; als M. gedruckt (Rechtsspr.; Vermerk auf einem nicht für die Allgemeinheit bestimmten Druckwerk); Abk.: Ms. od. Mskr., Pl.: Mss.; b) vollständige od. stichwortartige Ausarbeitung eines Vortrags, einer Vorlesung, Rede u. Ä.: er hat ohne M. gesprochen. Abk.: Ms. od. Mskr., Pl.: Mss. 2. Handschrift, handgeschriebenes [u. kunstvoll ausgemaltes] Buch der Antike u. des Mittelalters: ein M. aus dem 13. Jh.

Universal-Lexikon. 2012.