1. [Nachweis der] Abwesenheit vom Tatort zur Tatzeit:
ein lückenloses Alibi für etwas haben; für die Tatzeit besitzt er kein Alibi; das Alibi überprüfen.
2. Ausrede, Entschuldigung, Rechtfertigung:
sie suchten nach einem Alibi für ihr Vorgehen.
Syn.: ↑ Vorwand.
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Ali|bi 〈n. 15〉
1. Nachweis der Abwesenheit vom Tatort zur Tatzeit
2. Entschuldigung, Rechtfertigung
● ein (kein) \Alibi haben; sein \Alibi nachweisen; über ein wasserdichtes \Alibi verfügen; jmdn., etwas als \Alibi missbrauchen als Rechtfertigungsgrund für das eigene Handeln anführen [lat., „anderswo“]
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Ali|bi, das; -s, -s [lat. alibi = anderswo]:
a) (Rechtsspr.) [Nachweis der] Abwesenheit vom Tatort zur Tatzeit:
ein lückenloses, wasserdichtes A. haben;
ein hieb- u. stichfestes, perfektes A. beibringen;
für die Tatzeit besitzt er kein A.;
die Wirtschaftskrise als willkommenes A. für Entlassungen nehmen;
jmdm. ein A. für den Abbruch der Gespräche liefern.
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Alibi
[lateinisch »anderswo«] das, -s/-s,
1) Recht: Alibibeweis, der besonders im Strafprozess zur Widerlegung des Tatverdachts bedeutsame Nachweis, dass der Beschuldigte sich zur Zeit der Tat an einem anderen als dem Tatort aufgehalten hat.
2) übertragen: Rechtfertigung, Ausrede, Entschuldigung.
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Ali|bi, das; -s, -s [lat. alibi = anderswo]: a) (Rechtsspr.) [Nachweis der] Abwesenheit vom Tatort zur Tatzeit: ein lückenloses A. haben; ein hieb- u. stichfestes A. beibringen; für die Tatzeit besitzt er kein A.; In den folgenden Tagen werden ... Fingerabdrücke genommen und die -s überprüft (Chotjewitz, Friede 281); b) Ausrede, Entschuldigung; Rechtfertigung: die Wirtschaftskrise ist willkommener Vorwand und A., irgendwelche Minderheiten zu verfolgen (Pohrt, Endstation 38); War denn die korrekte Erfüllung seiner Pflicht nicht das beste A. vor seinem eigenen Gewissen? (Apitz, Wölfe 81); ein moralisches A. für sein Amüsement finden.
Universal-Lexikon. 2012.