Akademik

anmaßen
an|ma|ßen ['anma:sn̩], maßte an, angemaßt <+ sich>:
ohne Berechtigung für sich in Anspruch nehmen:
sich Kritik anmaßen; darüber solltest ausgerechnet du dir kein Urteil anmaßen.
Syn.: sich erdreisten (geh.), sich erlauben, sich herausnehmen, sich unterstehen, sich 1 vermessen (geh.).

* * *

ạn||ma|ßen 〈V. refl.; hat〉 sich etwas \anmaßen
1. sich unberechtigt zuerkennen, zutrauen (Fähigkeit, Urteil)
2. für sich in Anspruch nehmen, sich unberechtigt aneignen (Rechte)
● ich maße mir nicht an, darüber zu urteilen

* * *

ạn|ma|ßen, sich <sw. V.; hat:
ohne Berechtigung für sich in Anspruch nehmen:
sich Vorrechte, Kritik a.;
du maßt dir ein Urteil darüber an.

* * *

ạn|ma|ßen, sich <sw. V.; hat: ohne Berechtigung für sich in Anspruch nehmen: sich Vorrechte, Kritik a.; du maßt dir ein Urteil darüber an; Er hat Untergebene - er kann sie schleifen! ... Und er zögert nicht, sich das anzumaßen (Kirst, 08/15, 215); Eines Tages ... nahm auch seine angemaßte Gewalt ein furchtbares Ende (Thieß, Reich 513).

Universal-Lexikon. 2012.