ohne Berechtigung für sich in Anspruch nehmen:
sich Kritik anmaßen; darüber solltest ausgerechnet du dir kein Urteil anmaßen.
Syn.: sich ↑ erdreisten (geh.), sich ↑ erlauben, sich ↑ herausnehmen, sich ↑ unterstehen, sich 1↑ vermessen (geh.).
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ạn||ma|ßen 〈V. refl.; hat〉 sich etwas \anmaßen
2. für sich in Anspruch nehmen, sich unberechtigt aneignen (Rechte)
● ich maße mir nicht an, darüber zu urteilen
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ạn|ma|ßen, sich <sw. V.; hat:
ohne Berechtigung für sich in Anspruch nehmen:
sich Vorrechte, Kritik a.;
du maßt dir ein Urteil darüber an.
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ạn|ma|ßen, sich <sw. V.; hat: ohne Berechtigung für sich in Anspruch nehmen: sich Vorrechte, Kritik a.; du maßt dir ein Urteil darüber an; Er hat Untergebene - er kann sie schleifen! ... Und er zögert nicht, sich das anzumaßen (Kirst, 08/15, 215); Eines Tages ... nahm auch seine angemaßte Gewalt ein furchtbares Ende (Thieß, Reich 513).
Universal-Lexikon. 2012.