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un|ter|ste|hen [ʊntɐ'ʃte:ən], unterstand, unterstanden:1. <itr.; hat einem Vorgesetzten, einer vorgesetzten Institution unterstellt sein; unter jmds. Kontrolle, Aufsicht stehen:
sie untersteht einer staatlichen Behörde.
2. <+ sich> sich herausnehmen, etwas zu tun, zu sagen o. Ä.:
wie konntest du dich unterstehen, ihm zu widersprechen!
Syn.: sich ↑ anmaßen, sich ↑ erdreisten (geh.), sich ↑ erlauben, sich ↑ getrauen, ↑ riskieren, sich 1↑ trauen, sich 1↑ vermessen (geh.), ↑ wagen.
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ụn|ter||ste|hen 〈V. intr. 251; hat; süddt., österr., schweiz.: ist〉 sich unter etwas stellen ● hier können wir während des Regens \unterstehen; ich habe, 〈süddt., österr., schweiz.〉 ich bin untergestanden
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un|ter|ste|hen 〈V. 251; hat〉
I 〈V. intr.〉
1. jmdm. \unterstehen unter einem Vorgesetzten stehen, arbeiten, ihm untergeordnet sein
2. einer Sache \unterstehen von einer Sache abhängig sein, entscheidend durch diese beeinflusst werden
● er untersteht dem Abteilungsleiter; er hat dieser Behörde unterstanden
II 〈V. refl.〉 sich \unterstehen (etwas zu tun) es wagen (etwas zu tun) ● untersteh dich! wehe dir!, wehe, wenn du das tust!; untersteh dich, wegzulaufen!; was \unterstehen Sie sich? was erdreisten Sie sich?, was fällt Ihnen ein?
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1ụn|ter|ste|hen <unr. V.; hat; südd., österr., schweiz. auch: ist> [mhd. understēn = sich unter etw. stellen]:
unter etw. Schützendem stehen.
2un|ter|ste|hen <unr. V.; hat:
1.
a) in seinen Befugnissen jmdm., einer Institution o. Ä. unterstellt sein:
niemandem u.;
ständiger Kontrolle u.;
es untersteht keinem Zweifel (es besteht kein Zweifel), dass er die Unwahrheit gesagt hat.
2. <u. + sich> sich herausnehmen, erdreisten, etw. zu tun:
untersteh dich nicht, darüber zu sprechen!;
(als Warnung, Drohung) untersteh dich! (unterlass das!)
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un|ter|ste|hen <unr. V.; hat: 1. a) in seinen Befugnissen jmdm., einer Institution o. Ä. unterstellt sein: niemandem u.; Auch dann, so haben die Sportgerichte schon längst entschieden, untersteht ein Spieler noch der Hoheit der Schiedsrichter (Kicker 6, 1982, 51); Inspektor Richmond ..., dem die 4. Mordkommission unterstand (Prodöhl, Tod 258); b) unterliegen: (2) ständiger Kontrolle u.; Damit unterstehen sie nun dem Amtsgeheimnis (NZZ 30. 6. 86, 32); es untersteht keinem Zweifel (es besteht kein Zweifel), dass er die Unwahrheit gesagt hat. 2. <u. + sich> sich herausnehmen, erdreisten, etw. zu tun: untersteh dich nicht, darüber zu sprechen!; da dieser ... auf das Ungeschickteste zu behaupten sich unterstand, dass alles, was die Polizei zu Protokoll gebracht habe, nicht stimme (Bachmann, Erzählungen 135); untersteh dich! (als Warnung, Drohung; unterlass das!); was unterstehen Sie sich!; ∙ Ich ... will nicht, dass der Bauer Häuser baue auf seine eigne Hand und also frei hinleb', als ob er Herr wär' in dem Lande. Ich werd' mich unterstehn, Euch das zu wehren (Schiller, Tell I, 2).
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ụn|ter|ste|hen <unr. V.; hat; südd., österr., schweiz. auch: ist> [mhd. understēn = sich unter etw. stellen]: unter etw. Schützendem stehen: er hat beim Regen untergestanden; Monika, von Tobias um Schirmbegleitung geprellt, ließ Roland von Aesch bei sich u. und nahm gegen das Wetter seinen Arm (Muschg, Gegenzauber 345).
Universal-Lexikon. 2012.