Akademik

herausnehmen
aussondern; entfernen; aussortieren; extrahieren; entnehmen; isolieren

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he|r|aus|neh|men [hɛ'rau̮sne:mən], nimmt heraus, nahm heraus, herausgenommen:
1. <tr.; hat
a) aus dem Inneren von etwas nehmen:
Wäsche aus dem Schrank, Geld aus dem Portemonnaie herausnehmen.
Syn.: entnehmen, herausholen, holen.
b) operativ entfernen:
[jmdm.] den Blinddarm herausnehmen.
c) (aus seiner Umgebung) entfernen:
einen Schüler aus einer Klasse herausnehmen.
2. sich (Dativ) etwas herausnehmen (ugs.): sich etwas dreisterweise erlauben:
er hat sich [ihr gegenüber] zu viel herausgenommen; sich [jmdm. gegenüber] Freiheiten herausnehmen.
Syn.: sich etwas anmaßen.

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her|aus||neh|men 〈V. tr. 187; hat
1. aus einem Behälter nehmen, entfernen
2. 〈fig.〉 sich etwas \herausnehmen sich etwas anmaßen
● sich (große) Freiheiten \herausnehmen 〈fig.〉; sich das Recht \herausnehmen, etwas zu tun; sich (zu) viel \herausnehmen 〈fig.〉 Freiheiten missbrauchen, Rechte überschreiten; ein Buch (aus dem Schrank) \herausnehmen; jmdm. die Mandeln \herausnehmen operativ entfernen; wir wollen den Jungen lieber aus der Schule \herausnehmen
Die Buchstabenfolge her|aus... kann auch he|raus... getrennt werden.

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he|r|aus|neh|men <st. V.; hat:
1.
a) aus dem Inneren eines Behälters o. Ä. nehmen, entfernen:
Geld aus dem Portemonnaie h.;
sie schloss die Schublade, ohne die Papiere herauszunehmen;
b) (ein Organ) operativ entfernen:
[jmdm.] die Polypen, den Blinddarm h.
2. jmdn. nicht länger in seiner gewohnten Umgebung lassen:
sie hat das Kind aus der Schule herausgenommen;
in der 70. Minute nahm der Trainer den enttäuschenden Spieler heraus (bes. Ballspiele; ließ ihn nicht länger spielen, sondern ersetzte ihn durch einen anderen).
3. <h. + sich> (ugs.) sich dreisterweise erlauben; sich anmaßen:
sich allerhand h.;
er nahm sich Freiheiten heraus, die ihm nicht zustanden;
er hat sich ihr gegenüber zu viel herausgenommen.

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he|raus|neh|men <st. V.; hat: 1. a) aus dem Inneren eines Behälters o. Ä. nehmen, entfernen: Geld aus dem Portemonnaie h.; Er ging aber erst zu dem Schrank und öffnete ihn, um die paar Sachen herauszunehmen (Gaiser, Jagd 118); b) (ein Organ) operativ entfernen: [jmdm.] die Polypen, den Blinddarm h.; dem Nazi Kästl waren die Mandeln herausgenommen worden (Sommer, Und keiner 259). 2. jmdn. nicht länger in seiner gewohnten Umgebung lassen: sie hat das Kind aus der Schule herausgenommen; in der 70. Minute nahm der Trainer den enttäuschenden Spieler heraus (bes. Ballspiele; ließ ihn nicht länger spielen, sondern ersetzte ihn durch einen anderen). 3. <h. + sich> (ugs.) sich dreisterweise erlauben; sich anmaßen: sich zu viel, allerhand h.; er nahm sich Freiheiten heraus, die ihm nicht zustanden; vorzuführen, was man sich h. konnte, wenn man nur genug Geld und Renommee besaß, schien ihm eine Befriedigung eigener Art zu sein (Prodöhl, Tod 17); Er fiel aus dem Rahmen, geschniegelt und mit kühn besitzergreifenden Zärtlichkeiten, die er sich herausnahm (Erné, Fahrgäste 141); Ich wäre wohl die Letzte, die sich h. könnte, dir Vorwürfe zu machen (Danella, Hotel 176).

Universal-Lexikon. 2012.