grünes Licht geben (umgangssprachlich); billigen; genehmigen; das OK geben (umgangssprachlich); zugestehen; einräumen; konzedieren; möglich machen; autorisieren; ermöglichen; gewähren; zulassen; bewilligen; lassen; gestatten; sanktionieren; lizenzieren; (eine) Möglichkeit schaffen
* * *
er|lau|ben [ɛɐ̯'lau̮bn̩]:1. <tr.; hat die Zustimmung zu etwas geben; gestatten; jmdm. die Möglichkeit, die Freiheit, das Recht geben, etwas, was er gern tun möchte, zu tun:
meine Eltern haben es erlaubt; ich habe ihm erlaubt mitzugehen.
Syn.: ↑ absegnen (ugs.), ↑ bewilligen, ↑ einräumen, einwilligen in, ↑ genehmigen, ↑ gewähren, ↑ legitimieren (bildungsspr.), ↑ sanktionieren, ↑ tolerieren, ↑ zugestehen, ↑ zulassen, ↑ zustimmen.
2. <itr.; hat (jmdn.) in die Lage setzen, (jmdm.) ermöglichen (etwas Bestimmtes zu tun):
seine Mittel erlauben es ihm [nicht], sich einen guten Anwalt zu nehmen.
Syn.: ↑ gestatten.
3. <+ sich>
a) sich die Freiheit nehmen, etwas [Unerlaubtes, Ungewöhnliches] zu tun:
solche Frechheiten, Scherze darfst du dir nicht erlauben; ich darf [es] mir nicht noch mal erlauben, zu spät zu kommen; was erlauben Sie sich?!
Syn.: sich ↑ anmaßen, die Frechheit ↑ besitzen, die Frechheit haben, die Stirn haben, sich ↑ herausnehmen, sich ↑ leisten, sich nicht entblöden (geh. abwertend), so dreist sein.
b) sich (in finanzieller Hinsicht) leisten:
ich kann mir diese teure Anschaffung nicht erlauben; heute erlaube ich mir mal einen riesigen Eisbecher.
* * *
er|lau|ben 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉 (jmdn.) etwas \erlauben gestatten, zugestehen, zustimmen zu ● erlaube mal! wie kannst du ...?; (auch als Einwand gegen eine Behauptung) hier muss ich widersprechen!; das kann nicht stimmen!; \erlauben Sie (ergänze: es, dass ...)? darf ich? (Höflichkeitsformel); nein, das erlaube ich nicht!; ich habe es ihm erlaubt, mitzugehen; erlaubst du, dass er mitkommt?; ist es erlaubt, hier zu rauchen?; wer hat dir erlaubt, das wegzunehmen? ● der Arzt hat dem Kranken das Aufstehen erlaubt; Eintritt, Durchgang nicht erlaubt (auf Türschildern); seine finanziellen Verhältnisse \erlauben ihm ein behagliches Leben ● sie \erlauben ihren Kindern viel ● erlaubte Mittel anwenden
II 〈V. refl.〉 sich etwas \erlauben
1. sich die Freiheit nehmen, etwas zu tun (bes. als Höflichkeitsformel)
2. in der Lage sein, finanzielle Ausgaben (für etwas) zu tätigen
● deshalb erlaube ich mir anzufragen, ob ... (in Briefen); ich habe mir erlaubt, mir inzwischen Ihre Bilder anzusehen ● wenn ich mir die Bemerkung \erlauben darf ...; er erlaubt sich manche Freiheiten er tut manches, was andere sich nicht getrauen; sich Übergriffe \erlauben ● darf ich mir \erlauben, Sie für morgen einzuladen?; in seiner Stellung kann er es sich \erlauben, eigenmächtig zu handeln; wir können uns kein neues Auto \erlauben; wie können Sie sich \erlauben, hier einfach hereinzukommen? ● was \erlauben Sie sich eigentlich? was fällt Ihnen ein?, das geht wirklich nicht!
[<ahd. irlouben, got. uslaubjan, Grundbedeutung „gutheißen“; zu germ.*laub-; → Urlaub; verwandt mit Lob, lieb, Glaube]
* * *
1. die Zustimmung zu etw. geben; gestatten; jmdm. die Möglichkeit, die Freiheit, das Recht geben, etw., was er gern tun möchte, zu tun:
ich erlaubte ihr zu gehen;
meine Eltern erlauben [mir] das nicht;
dem Kranken das Aufstehen e.;
Fotografieren ist hier nicht erlaubt;
erlauben Sie, dass ich rauche?;
[na] erlauben Sie mal! (ugs.; wie kommen Sie dazu, so etw. zu sagen, sich so zu benehmen?);
R erlaubt ist, was gefällt.
2. bei jmdm. die Voraussetzung für etw. bieten; jmdn. in eine bestimmte Lage versetzen; ermöglichen, zulassen:
meine Zeit erlaubt mir nicht, euch zu besuchen;
ihre Mittel erlauben ihr kein eigenes Auto;
seine Gesundheit erlaubt diese Anstrengung nicht;
wenn es das Wetter erlaubt.
3. <e. + sich>
a) sich die Freiheit zu etw. nehmen:
sich einen Scherz [mit jmdm.] e.;
Sie meinen wohl, Sie können sich alles e.;
ich erlaube mir, Sie morgen aufzusuchen;
ich kann mir hierüber kein Urteil e.;
was erlaubst du dir denn! (empört-ärgerlicher Ausruf der Ablehnung);
die Abwehr erlaubte sich reihenweise Fehlpässe (ihr unterliefen zahlreiche Fehlpässe);
b) sich etw. leisten:
endlich kann ich mir eine größere Wohnung e.
* * *
er|lau|ben <sw. V.; hat [mhd. erlouben, erlöuben, ahd. irlouben, verw. mit ↑lieb; vgl. ↑Urlaub]: 1. die Zustimmung zu etw. geben; gestatten; jmdm. die Möglichkeit, die Freiheit, das Recht geben, etw., was er gern tun möchte, zu tun: ich erlaubte ihm zu reisen; meine Eltern erlauben [mir] das nicht; dem Kranken das Aufstehen e.; Ich nehme, wenn Sie erlauben, meine Andenken wieder zu mir (Th. Mann, Krull 186); Fotografieren ist hier nicht erlaubt; erlauben Sie, dass ich rauche?; [na] erlauben Sie mal! (ugs.; wie kommen Sie dazu, so etw. zu sagen, sich so zu benehmen?); R was nicht verboten ist, das ist erlaubt; erlaubt ist, was gefällt; erlaubt ist, was sich ziemt. 2. bei jmdm. die Voraussetzung für etw. bieten; jmdn. in eine bestimmte Lage versetzen; ermöglichen, zulassen: meine Zeit erlaubt mir nicht, euch zu besuchen; seine Mittel erlauben ihm kein eigenes Auto; seine Gesundheit erlaubt diese Anstrengung nicht; wenn es das Wetter erlaubt; ich tu Ihnen zuliebe mehr, als mein Stolz e. dürfte (Maass, Gouffé 328). 3. <e. + sich> a) sich die Freiheit zu etw. nehmen: ich kann mir hierüber kein Urteil e.; Sie meinen wohl, Sie können sich alles e.; ich erlaube mir, Sie morgen aufzusuchen; sich einen Scherz [mit jmdm.] e.; was erlaubst du dir denn! (empört-ärgerlicher Ausruf der Ablehnung); die Münchner Abwehr ..., in der man sich Fehlpässe reihenweise erlaubte (der zahlreiche Fehlpässe unterliefen; Welt 25. 5. 65, 8); b) sich etw. leisten: endlich kann ich mir eine größere Wohnung e.; er erlaubte sich eine Zigarette.
Universal-Lexikon. 2012.