Akademik

entleihen
ent|lei|hen [ɛnt'lai̮ən], entlieh, entliehen <tr.; hat:
(von einer Bibliothek, einer öffentlichen Einrichtung) zur vorübergehenden Nutzung leihen:
ein entliehenes Buch zurückbringen.
Syn.: ausborgen (landsch.), ausleihen, borgen.

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ent|lei|hen 〈V. tr. 177; hat〉 etwas \entleihen sich etwas leihen, borgen ● ich habe mir das Buch aus der Bibliothek, von ihm entliehen; ich habe (mir) 100 Euro von ihm entliehen; entliehene Bücher bitte schonend behandeln

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ent|lei|hen <st. V.; hat [mhd. entlīhen, ahd. antlīhan = ent-, verleihen]:
von jmdm. für sich leihen:
[aus der Bibliothek] entliehene Bücher zurückgeben.
Dazu:
Ent|lei|her, der; -s, -;
Ent|lei|he|rin, die; -, -nen;
Ent|lei|hung, die; -, -en.

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ent|lei|hen <st. V.; hat [mhd. entlīhen, ahd. antlīhan = ent-, verleihen]: 1. von jmdm. für sich leihen: eine Summe von jmdm. e.; [aus der Bibliothek] entliehene Bücher zurückgeben. 2. entlehnen (1).

Universal-Lexikon. 2012.