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Entschließung
Ent|schlie|ßung [ɛnt'ʃli:sʊŋ], die; -, -en:
(besonders von Behörden, Parlamenten) gemeinsamer Beschluss:
eine Entschließung einbringen, annehmen.
Syn.: Entschluss.
 
• Entschließung/Entschluss
Die Entschließung ist ein förmlicher Beschluss zu einem Thema, der von einem politischen Gremium, z. B. von einem Parlament, verabschiedet wird:
– Die Außenminister verabschiedeten eine Entschließung, in der sie den Angriff scharf kritisierten.
Ein Entschluss ist eine [nach mehr oder weniger langem Überlegen] gewonnene Absicht, etwas zu tun.
– Mein Entschluss steht fest: Ich werde diese Frau nicht heiraten.
– Sie fasste den Entschluss, morgen abzureisen.

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Ent|schlie|ßung 〈f. 20Entschluss, Beschluss ● eine \Entschließung annehmen (im Parlament, in einer Versammlung)

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Ent|schlie|ßung, die; -, -en:
1. das Sichentschließen:
zu einer E. gelangen.
2. (von Behörden, Parlamenten o. Ä.) gemeinsamer Beschluss, Resolution:
eine E. einbringen, annehmen.

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Entschließung,
 
Beschluss des Parlaments, der im Gegensatz zum Gesetzesbeschluss oder einem Wahlakt nicht auf eine unmittelbare Rechtsfolge gerichtet ist, sondern ein Ersuchen an die Regierung oder eine bloße Meinungsäußerung enthält.

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Ent|schlie|ßung, die; -, -en: 1. das Sichentschließen: eine rasche E.; zu einer E. gelangen. 2. (von Behörden, Parlamenten o. Ä.) gemeinsamer Beschluss, Resolution: eine E. einbringen, annehmen; Für das Schulwesen wurden durch die E. der ,Ständigen Konferenz der Kultusminister` ... Grundsätze zur politischen Bildung erlassen (Fraenkel, Staat 176).

Universal-Lexikon. 2012.