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fürstlich
fürst|lich ['fʏrstlɪç] <Adj.>:
1. einem Fürsten gehörend, ihn betreffend:
das fürstliche Schloss.
2. wie ein Fürst:
der Filmstar gab dem Kellner ein fürstliches Trinkgeld; das Essen war fürstlich.
Syn.: feudal, großzügig, üppig.

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fụ̈rst|lich 〈Adj.〉
1. den Fürsten betreffend, zu ihm gehörig, ihm zustehend
2. 〈fig.〉 üppig, sehr reichlich, verschwenderisch
● ein \fürstliches Gehalt, Mittagessen, Trinkgeld; jmdn. \fürstlich bewirten

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fụ̈rst|lich <Adj.> [mhd. vürst(e)lich]:
1. den Fürsten[adel] betreffend, zum Fürsten[adel] gehörend:
die -e Familie.
2. in seiner Großzügigkeit, Prächtigkeit, in seinem Handeln einem Fürsten entsprechend; wie ein Fürst:
ein -es Trinkgeld;
das Essen war f.;
f. bewirtet werden.

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fụ̈rst|lich <Adj.> [mhd. vürst(e)lich]: 1. den Fürsten[adel] betreffend, zum Fürsten[adel] gehörend: die -e Familie; die großen Bibeln werden von den kleinen Andachtsbüchern adeliger, oft -er Auftraggeber abgelöst (Bild. Kunst III, 69). 2. in seiner Reichlichkeit, Großzügigkeit, Prächtigkeit, in seinem Handeln einem Fürsten entsprechend; wie ein Fürst: ein -es Trinkgeld; Sie hatten zwei -e Zimmer, einen Flur ... sogar ein Telefon (Singer [Übers.], Feinde 12); Nach dem offiziellen Teil blieben wir noch zusammen sitzen und wurden f. bewirtet (MM 23. 5. 75, 20); das Essen war f.; nicht gerade f. leben (ziemlich eingeschränkt leben).

Universal-Lexikon. 2012.