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Trinkgeld
Trink|geld ['trɪŋkgɛlt], das; -[e]s, -er:
[kleinere] Geldsumme, die jmd. für eine von ihm erbrachte Leistung zusätzlich zum eigentlichen Preis bekommt:
ein großes, kleines, fürstliches Trinkgeld; der Kellnerin ein Trinkgeld geben; viele Trinkgelder bekommen.

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Trịnk|geld 〈n. 12kleines Geldgeschenk für erwiesene Dienste (bes. im Restaurant); Sy Draufgeld (2) ● jmdm. ein \Trinkgeld geben; kleines, ordentliches, reichliches \Trinkgeld; etwas für ein \Trinkgeld tun 〈fig.〉 gegen sehr od. zu geringen Lohn

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Trịnk|geld , das [das Geld war urspr. zum Vertrinken bestimmt]:
[kleinere] Geldsumme, die jmdm. für einen erwiesenen Dienst [über einen zu entrichtenden Preis hinaus] gegeben wird:
ein hohes, großes, reichliches, fürstliches, anständiges, geringes, kleines, mageres T.;
ein gutes T., grundsätzlich kein T. geben;
viele -er, keinen Cent T. bekommen;
kein T. annehmen;
jmdm. ein T. zustecken, in die Hand drücken.

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Trinkgeld,
 
das einem Arbeitnehmer oder sonstigem Dienstleistenden anlässlich einer Dienstleistung über die hierfür zu beanspruchende Vergütung hinaus freiwillig gewährte Entgelt. In der Gastronomie behält jeder das von ihm einkassierte Trinkgeld oder Bedienungsgeld (Serviersystem), oder es fließt in eine gemeinsame Kasse und wird nach einem Schlüssel unter dem Bedienungspersonal aufgeteilt (Troncsystem). Arbeitsrechtlich gehören Trinkgelder für Zeiten des Urlaubs und der Arbeitsunfähigkeit nicht zum vom Arbeitgeber fortzuzahlenden Entgelt, es sei denn, eine gegenteilige arbeitsvertragliche Vereinbarung liegt vor. Trinkgelder dürfen nicht auf tarifliches Entgelt angerechnet werden. Bis zu einem Betrag von 2 400,- DM pro Jahr sind Trinkgelder steuerfrei und unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Das Finanzamt kann bei Bedienungspersonal in Hotels und Gaststätten die Höhe zwischen 1 und 3 % des Umsatzes schätzen. Ob das Trinkgeld der Lohnpfändung unterliegt, ist umstritten.

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Trịnk|geld, das [das Geld war urspr. zum Vertrinken bestimmt]: [kleinere] Geldsumme, die jmdm. für einen erwiesenen Dienst [über einen zu entrichtenden Preis hinaus] gegeben wird: ein hohes, großes, reichliches, fürstliches, nobles, anständiges, geringes, kleines, mageres T.; ein gutes T., grundsätzlich kein T. geben; viele -er, keinen Pfennig T. bekommen; kein T. annehmen; jmdm. ein T. zustecken, in die Hand drücken; In den 60er-Jahren wurde es üblich, dass Gaststättenbesucher reichliche -er gaben - man war schließlich wer (Kühn, Zeit 434).

Universal-Lexikon. 2012.