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Gefangenschaft
Ge|fan|gen|schaft [gə'faŋənʃaft], die; -, -en:
das Festgehaltensein als Gefangene[r]:
er ist in Gefangenschaft geraten; aus der Gefangenschaft entlassen werden, heimkehren, zurückkommen.
Syn.: Arrest, Gewahrsam, Haft, Knast (ugs.).

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Ge|fạn|gen|schaft 〈f. 20; unz.〉 Zustand der äußeren Unfreiheit, Haft (Kriegs\Gefangenschaft, Straf\Gefangenschaft) ● die Babylonische \Gefangenschaft der Juden 〈bibl.〉; in \Gefangenschaft, während der \Gefangenschaft; in \Gefangenschaft geraten 〈Mil.〉

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Ge|fạn|gen|schaft, die; -, -en <Pl. selten> [mhd. gevangenschaft]:
1. das Gefangensein [als Kriegsgefangener]:
aus der G. entlassen werden, heimkehren;
in G. sein;
in G. geraten;
in G. gehen (sich gefangen geben).
2. Zustand des Gefangenseins (in einem Käfig o. Ä.), des Eingesperrtseins:
die Tiere pflanzen sich in G. nur selten fort;
in G. lebende, gehaltene Löwen, Seeadler;
Ü wir mussten die Tür aufbrechen, um ihn aus seiner G. zu befreien.

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Ge|fạn|gen|schaft, die; -, -en <Pl. selten> [mhd. gevangenschaft]: 1. das Gefangensein [als Kriegsgefangener]: aus der G. entlassen werden, heimkehren; ihren Vater, der todkrank aus G. zurückgekommen ist (Chotjewitz, Friede 5); in G. sein; in G. geraten; in G. gehen (sich gefangen geben). 2. Zustand äußerer Unfreiheit ohne freie Bewegungsmöglichkeit: in der G. geboren werden; jmd. aus seiner [unfreiwilligen] G. befreien; die großen Raben und Papageien, die sich doch in G. ausgezeichnet halten (Lorenz, Verhalten I, 97); Ü und fiel man in die sanfte G. der Fee Morgane, so gab es keinen Rückweg mehr (Geissler, Nacht 77).

Universal-Lexikon. 2012.