Musik, die im Kreis der Familie, im Freundeskreis o. Ä. ausgeübt wird:
in unserer Familie wird viel Hausmusik gemacht.
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Haus|mu|sik 〈f. 20〉 das Musizieren von Laien im Familien- od. Freundeskreis, in Schule o. ä. Gemeinschaft
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Haus|mu|sik, die <o. Pl.>:
häusliches Musizieren im Familien- od. Freundeskreis.
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Hausmusik,
in der Familie sowie in bürgerlich-ständischen Gemeinschaften gepflegtes, oft von Laien ausgeführtes Musizieren, für das sich zeitweilig Sonderformen der Instrumental- und Vokalmusik herausgebildet haben. Die bürgerliche Hausmusik war bis ins späte 18. Jahrhundert das Gegenstück zur fürstlichen Kammermusik und entwickelte sich im 19. Jahrhundert zur bürgerlichen Kammermusik. Lied- und Tanzmusik vom Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert, Kanons und Madrigale, die Musik für Tasteninstrumente, die Spielmusik des Barock, Klaviersonaten v. a. von J. Haydn und W. A. Mozart, das Klavierlied, ein Großteil der klassischen Kammermusik, besonders Klaviertrio und Streichquartett, die vierhändige Klaviermusik sind ihr Repertoire. In Romantik und Biedermeier kamen der Begriff des Hauskonzerts, die bürgerliche Form der »Salon-Matinee« oder »Soiree« auf. In der neueren Zeit, nachdem sich die Kammermusik zu reiner Konzertmusik entwickelt hatte, haben die Jugendmusikbewegung und die Schulmusik die Hausmusikpflege mit Spiel- und Singmusik und Kanons gefördert (Kompositionen von P. Hindemith u. a.).
E. Valentin: Musica domestica (1959);
R. Reimer: H., in: Hwb. der musikal. Terminologie (1976).
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Haus|mu|sik, die <o. Pl.>: häusliche Musikpflege im Familien- od. Freundeskreis.
Universal-Lexikon. 2012.